Durchführung des Umschlags für Altpapier (Papier, Pappe, Kartonage) aus der Landeshauptstadt Kiel

Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister

Durchführung des Umschlags für Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) aus der Landeshauptstadt Kiel

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-11 Auftragsbekanntmachung
2022-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 71.3.901.22
Kurze Beschreibung:
Durchführung des Umschlags für Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) aus der Landeshauptstadt Kiel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Daimlerstraße 2
Postleitzahl: 24109
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kiel.de 🌏
E-Mail: christiane.hoelzer@abki.de 📧
Telefon: +49 431/5854-118 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYWGRAQKB7/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYWGRAQKB7 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-14 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 199-565062
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) beabsichtigt, den Umschlag der anfallenden Mengen an Papier, Pappe und Kartonage (PPK) aus der Landeshauptstadt Kiel für den Zeitraum von zwei Jahren ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 an ein Entsorgungsunternehmen zu vergeben. Der Auftragnehmer hat außerdem die Administration und die Mengenmeldungen zu übernehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel Daimlerstraße 2 24109 Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zur bestehenden Eintragung im maßgeblichen Berufs-/Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
Gemäß Formblatt 124 LD:
- Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zur bestehenden Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Zusätzliche Informationen:
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYWGRAQKB7/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
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Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 04.11.2022 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
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Zum 01.07.2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 EUR angehoben und übersteigt somit derzeit den landesspezifischen Vergabemindestlohn. Bis zu einer Anpassung der landesrechtlichen Regelung ist die Regelung des Mindestlohngesetztes des Bundes (MiLoG) anzuwenden, so dass mindestens ein Mindeststundenentgelt in Höhe von 10,45 EUR gem. MiLoG zu zahlen ist.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYWGRAQKB7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431-9884702 📠
Internetadresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 199-565062 (2022-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Holstenstraße 106 - 108
Postleitzahl: 24103

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 235-678678
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 199-565062
ABl. S-Ausgabe: 235

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) beabsichtigt, den Umschlag der anfallenden Mengen an Papier, Pappe
und Kartonage (PPK) aus der Landeshauptstadt Kiel für den Zeitraum von zwei Jahren ab dem 01.01.2023
bis zum 31.12.2024 an ein Entsorgungsunternehmen zu vergeben. Der Auftragnehmer hat außerdem die
Administration und die Mengenmeldungen zu übernehmen.

Auftragsvergabe
Name: Remondis GmbH & Co. KG
Postort: Melsdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Rendsburg-Eckernförde 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon: +49 4319884542 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
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gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 235-678678 (2022-12-01)