Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Auftragnehmer werden nur zugelassen, wenn sie entsprechende berufliche Qualifikationen und praktische Erfahrungen in der Waldaufnahme, z.B. über Waldstrukturaufnahmen in Naturwäldern, Bundes- oder Landeswaldinventuren oder Stichprobeninventuren, vorweisen können. Qualifikationen sind mit der Gebotsabgabe nachzuweisen.
- Die Aufnahmearbeiten sind von vier 2-Personen-Trupps mit gleichbleibender Personalbesetzung durchzuführen. In Sonderfällen ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Einheitliche Qualitätsstandards zwischen den Aufnahmetrupps sind vom Auftragnehmer jederzeit zu gewährleisten. Die Aufnahmetruppführer sind mit der Gebotsabgabe zu benennen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Direktaufnahme der Daten vor Ort in das Field-Map-System im Tablet-PC. Eine Übertragung der Daten aus Kladden ist aufgrund der geforderten Datenkonsistenz nicht zulässig und auch nicht zielführend. Entsprechend wird die Hardware und Aufnahmesoftware vom Auftraggeber gestellt.
- Für Schäden an den Tablet-PCs muss der Auftragnehmer aufkommen, sofern diese über Garantiefälle hinausgehen. Der Auftragnehmer hat dafür eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Dieses gilt auch für ggfls. notwendige Wiederholungen der Installation der Software, die durch eine Fehlbedienung des Auftragnehmers verursacht ist.
- Die Datenhaltung und Datensicherung ist Aufgabe des Auftragnehmers. Die Daten müssen von Zeit zu Zeit nach vorhergehender Aufforderung an den Auftraggeber weitergegeben werden. Für Abschlagszahlungen ist die Übermittlung entsprechender Datenmengen Voraussetzung.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung nach Maßgabe der in der Leistungsbeschreibung dargestellten und beschriebenen Ablaufplanung abzuliefern. Hinderungsgründe an der rechtzeitigen Fertigstellung werden nur anerkannt, wenn sie nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers liegen (z. B.: witterungsbedingte Ausfallzeiten durch außergewöhnlich hohe Schneelage). Hinderungsgründe sind ausreichend nachvollziehbar zu dokumentieren und vom Auftraggeber anzuerkennen.
- Bei Auftragserteilung ist eine Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 10.000,- EUR auf Anforderung des Auftragnehmers möglich. Weitere Abschläge sind nach jeweils erbrachter Teilleistung im Dezember 2022 und April 2023 vorgesehen. Weitere Abschläge ohne erbrachte Leistung sind nur nach Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaft und mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
- Die Nationalparkfläche ist für eine Mittelgebirgslage durchschnittlich erschlossen. Ein Teil der Wege kann nicht mehr befahren werden. Es sind daher teilweise längere Laufwege und außerdem umfangreiche Steilhanglagen einzukalkulieren.
- Für die Nationalparkflächen gelten restriktive Betretungsregelungen. Das Befahren der Wege ist nur mit einer mitzuführenden Fahrgenehmigung gestattet.
- In den Monaten Oktober bis Dezember ist die Zeit des Wildtiermanagements. Der Erfolg dieser Maßnahmen hat entscheidende Bedeutung für die Schutzgebiets 28 Entwicklung. Um Störungen durch die Arbeiten zur Waldstrukturaufnahme auszuschließen, dürfen Flächen auf denen eine Bewegungsjagd durchgeführt werden soll, 3-5 Kalendertage vorher nicht betreten werden; die Waldstrukturaufnahme muss dort ruhen. An den feststehenden Jagdtagen selbst und dem Folgetag dürfen entsprechende Flächen weder betreten noch durchfahren werden. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist Angelegenheit des Auftragnehmers. Der Auftraggeber gibt entsprechende Auskünfte und stellt Kartenmaterial mit Darstellung der betroffenen Jagdflächen und den Zeiträumen zur Verfügung.
- Die Ergebnisse der bereits erfolgten Erstaufnahme der PSI finden sich im "Bericht zur Permanenten Stichprobeninventur im Nationalpark Eifel". Dieser steht auf der Internetseite des Nationalparks Eifel unter
https://www.nationalpark-eifel.de/de/naturlandschaft-arten/forschung-im-nationalpark/ als pdf zum Download bereit.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.