Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung des Bieters zu Referenzen:
Die künftige AN muss über praktische Erfahrung mit den hier geforderten Dienstleistungen im Bereich des Medienmonitorings verfügen. Bitte benennen Sie mindestens drei geeignete Referenzen von Kunden, für die Ihr Unternehmen in den letzten drei Jahren eine mit der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung mit Erfolg erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt.
Stellen Sie hierzu bitte folgende Informationen in Tabellenform zusammen:
- Art und Umfang sowie kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Wert des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe der Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Kontaktdaten.
Es genügt eine selbst niedergeschriebene Erklärung, es sind keine Referenzschreiben von früheren Auftraggebern erforderlich. Eine kurze Darstellung in Stichpunkten ist ausreichend.
Es gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder länger als ein halbes Jahr laufen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft:
— Bietergemeinschaftserklärung,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Mitglied der BG)
— Eigenerklärung zu Referenzen - soweit ein Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend dem von ihm übernommenen Leistungsumfang diesen Nachweis erbringen muss.
Bei Übertragung von Teilen der Leistung auf Unterauftragnehmer:
— Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe
Ggf. mit dem Angebot, zwingend aber vor der Zuschlagserteilung sind einzureichen:
— Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer (von jedem Unterauftragnehmer),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Unterauftragnehmer).
Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten von Eignungsverleihern:
— Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe,
— Verpflichtungserklärung für Eignungsverleiher (von jedem Eignungsverleiher),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Eignungsverleiher).
— Eigenerklärung zu Referenzen (von jedem Eignungsverleiher)
— Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (vom Bieter und bei Bildung einer Bietergemeinschaft auch von jedem Mitglied vorzulegen)