Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Anlagen Bewerbungsbedingungen 1.8) mit den Erklärungen zu den nachfolgend formulierten Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer auszufüllen und dem Angebot beizulegen (siehe 22.1.9. der Bewerbungsbedingungen).
Referenzen des Bieters:
Es sind vom mindestens drei wertbare Referenzen seit dem 01.01.2019 durchgeführten IT-Prüfungen bei Versicherungsunternehmen, Banken oder Kapitalgesellschaften betreffend Prüfungsbereiche VAIT zu benennen, wobei mindestens zwei dieser Referenzen IT-Prüfungen bei Versicherungsunternehmen belegen (siehe 22.1.9.1 der Bewerbungsbedingungen).
Für jede Referenz sind in der "Erklärung zur Referenzen" (siehe Anlagen Bewerbungsbedingungen 1.9) die folgenden Informationen einzutragen:
- Name des geprüften Unternehmens
- Name des Auftraggebers (sofern vom Namen des geprüften Unternehmens abweichend)
- Art des Unternehmens (Versicherungsunternehmen, Bank oder Kapitalgesellschaft)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Leistungsumfang (Anzahl der geleisteten IT-Prüfertage)
- Leistungsinhalt (Kurzbeschreibung der IT-Prüfungsinhalte und der Schwerpunkte der IT-Prüfung)
- Bilanzsumme des geprüften Unternehmens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
Die zur Wertung vorgesehenen Referenzen sind vom Bieter mit Priorität 1 bis 3 zu kennzeichnen (bei mehr als drei Referenzen gilt dies entsprechend, diese sind fortlaufend, beginnend mit Priorität 4 zu kennzeichnen). Die Bewertung der Referenzen ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Angaben zur IT-Prüfungserfahrung des eingesetzten Personals:
Zudem gelten folgende Eignungsanforderungen für das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal (siehe 22.1.9.2. der Bewerbungsbedingungen):
IT-Prüfungsleiter (m/w/d):
Die für den Auftrag vorgesehenen IT-Prüfungsleiter verfügen über Kenntnisse der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW.
Die IT-Prüfungsleiter verfügen über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der leitenden Planung und Durchführung der IT-Prüfungen von Versicherungsunternehmen, Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften betreffend Prüfungsbereiche der VAIT.
Die IT-Prüfungsleiter geben jeweils mindestens drei IT-Prüfungen als Referenz an, bei denen sie die Planung und Durchführung der IT-Prüfungen von Versicherungsunternehmen, Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften betreffend Prüfungsbereiche der VAIT durchgeführt haben, wobei mindestens eine davon im Zeitraum 2019?2021 bei einem Versicherungsunternehmen stattgefunden hat. Es sind dabei für jede IT-Prüfung der Namen des geprüften Unternehmens, der Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer anzugeben und die als IT-Prüfungsleiter durchgeführten Tätigkeiten zu beschreiben.
Dies ist durch eine Eigenerklärung zu belegen (siehe Anlagen Bewerbungsbedingungen 1.10). Die Referenzen der IT-Prüfungsleiter werden bewertet. Die Bewertung der Referenzen der IT-Prüfungsleiter ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
IT-Prüfer (m/w/d):
Die für den Vor-Ort-Einsatz vorgesehenen IT-Prüfer verfügen über Kenntnisse der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW.
Die für den Vor-Ort-Einsatz vorgesehenen IT-Prüfer verfügen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und haben mindestens an einer IT-Prüfung von Versicherungsunternehmen, Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften betreffend Prüfungsbereiche der VAIT im Zeitraum 2019-2021 teilgenommen.
Dies ist durch eine Eigenerklärung zu belegen (siehe Anlagen Bewerbungsbedingungen, 1.11) .