Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3) der Bekanntmachung vorzulegen. Den Nachweis unter III.1.3), Register L, P der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register L) [MINDESTBEDINGUNG]
Referenzangaben über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
Auftraggeber: ....
Datum Auftragsvergabe....
Auftrags- und Schlussrechnungswert
Darstellung der Projektgröße und -volumen: ....
Hauptleistungsinhalte: ....
Beginn und Ende der Leistungen: ....
Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers: ....
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers:
Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers ....
Register M) [MINDESTBEDINGUNG]
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Register N)
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Umweltmanagementsystems (z. B.DIN EN ISO14001:2005-06). Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Umweltmanagementsystems zu erbringen.
Register O)
Nachweis der Zertifizierung des Bewerbers nach ISO 45001 oder BG AMS oder SCC oder OHSAS 18001 (oder gleichwertig). Das Zertifikat ist beizufügen.
Register P) [MINDESTBEDINGUNG]
Nachweis der Zertifizierung des Bewerbers nach ISO / IEC 17025 sowie als zugelassene Messstelle nach §29b des BImSchG für Messungen entsprechend der §§ 26, 28 BImSchG.
Register Q) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber hat einen HSE-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog ist im „HSE-Präqu-firmenbezogene Angabe“ Excelsheet ersichtlich.
Der Auftraggeber wird die Antworten in dem HSE-Fragenkatalog gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Dabei beträgt die maximal zu erreichender Punktzahl 30. Jeder Bewerber muss jedoch eine minimale Punktzahl von 10 Punkten erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich dem Excelsheet „Bewertung PräQuali VWB“
Register S) [MINDESTBEDINGUNG]
Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.