Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform des Bundesdurchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation
sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich undausnahmslos über die
eVergabe- Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter
www.evergabeonline.
de oder
www.evergabe-online.info).
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung:
eVergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten
werden erarbeitet und per eVergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es
ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 7 Tage vor Ablauf
Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah
beantwortet werden können.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung
(VgV) (idF derBekanntmachung vom 18.04.2016), dem Vergabehandbuch für
Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI EU.
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht
sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach
Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu
ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese
bemerkt, jedoch die Vergabestellenicht darauf hingewiesen haben! Auf
missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend
unverzüglich hinzuweisen!
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern
schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots
verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die
ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im
Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der
Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die
Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und
Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem
Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender
Vertragsbedingungen geschlossen wird:
Vergabe-und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL BVI und
der VgV in der Fassung 2016 inkl.ZVL 04/2016.
Bekanntmachung dieser Ausschreibung,
VOL/B AGB des BSH, einzulesen unter:
http://www.bsh.de/de/Das_BSH
/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp (Die AGB des Teilnehmers
werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre AGB dennoch beifügen, verzichtet
sie bereits heute darauf, sich auf Ihre AGB zu berufen).
Angebot des Teilnehmers
(10) Es gilt deutsches Recht.
Und zusätzlich siehe Formblatt "Eigenerklärung Eignung"