Durchführung der Rangierleistungen einschließlich deren Disposition sowie die Bereitstellung des Rangierequipments und -personal auf dem Rangierbahnhof Maschen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung von schienengebundenen Rangierleistungen einschließlich deren Disposition auf dem Rangierbahnhof Maschen für die DB Netz AG
22FEI60361”
Produkte/Dienstleistungen: Schienentransport/-beförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der Rangierleistungen einschließlich deren Disposition sowie die Bereitstellung des Rangierequipments und -personal auf dem Rangierbahnhof Maschen”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schienentransport/-beförderung📦
Ort der Leistung: Harburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 21220 Seevetal/ OT Maschen
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung von schienengebundenen Rangierleistungen einschließlich deren Disposition sowie die Bereitstellung des Rangierequipments und -personal auf dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung von schienengebundenen Rangierleistungen einschließlich deren Disposition sowie die Bereitstellung des Rangierequipments und -personal auf dem Rangierbahnhof Maschen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben.
Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben.
Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument
nach:
- Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als
ein halbes Jahr ist (gemessen am Datum der Abgabefrist des Teilnahmeantrags)
- - Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen)
Ist der Bieter ein ausländisches Unternehmen ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als geeignet gelten Bewerber, die eine Haftpflichtversicherung über die u. g. Deckungssumme vorweisen können.
Der Bewerber besitzt eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als geeignet gelten Bewerber, die eine Haftpflichtversicherung über die u. g. Deckungssumme vorweisen können.
Der Bewerber besitzt eine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten:
- für Personen- und Sachschäden: 20.000.000 Euro
Die vorstehend genannten Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“* EVU-Zulassung: als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen.
* Sicherheitsbescheinigung: als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
* EVU-Zulassung: als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen.
* Sicherheitsbescheinigung: als geeignet gelten Bewerber, welche die Sicherheitsbescheinigung nach §7a AEG besitzen.
* Entsorgungsfachbetrieb: als geeignet gelten Bewerber, welche eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gemäß § 56 Kreiswirtschaftsgesetzes oder einer Erlaubnis zum Sammeln, Befördern, Handeln oder Makeln von Abfällen und gefährlichen Abfällen gemäß § 54 KrWG i.V.m. AbfAErlV besitzen.
* Unternehmenspräsentation: als geeignet gelten Bewerber, welche über die nötigen technischen Ressourcen für die Ausführung der zu vergebenen Leistung zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlungsbedingungen gemäß AVB Beratungs- und Dienstleistungen_01.05.2022 (Anlage 3 zu C2)”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-04
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-10-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 169-480170 (2022-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-17) Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 169-480170
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Durchführung von schienengebundenen Rangierleistungen einschließlich deren Disposition auf dem Rangierbahnhof Maschen für die DB Netz AG”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-19 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BBL Logistik GmbH
Postanschrift: Entenfangweg 7-9
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30419
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 015-037027 (2023-01-17)