Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Stadtgebiet.
Jährlich werden im Hamburger Stadtgebiet an ungefähr 200 bis 250 Knoten und Querschnitten Verkehrszählungen durchgeführt. Durch die meist gleichzeitige Erhebung mehrerer Verkehrsteilnehmer (Kfz, Radverkehr, Fußverkehr) an einem Knoten oder Querschnitt ergibt sich pro Jahr ein Zählumfang von ungefähr 300 bis 350 Zählstellen.
Die Erhebungen finden in der Regel außerhalb der Schulferien an einem Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag üblicherweise in den Zeiten zwischen 6 und 19 Uhr statt. In Ausnahmefällen ist mit Zählungen nachts (24h) oder am Wochenende zu rechnen.
Die Zählungen können entweder durch Videoaufzeichnungen mit anschließender manueller Auswertung oder durch Zählpersonal vor Ort durchgeführt werden. Nach einer ersten Qualitätssicherung durch den Auftragnehmer werden die Ergebnisse der Erhebungen sowie die Zählunterlagen (z.B. Lagepläne) über die von der BVM genutzte Verkehrszählsoftware digital übermittelt.
An geeigneten Standorten werden in Abstimmung mit der BVM bereits vorhandene Geräte zur Zählung des Verkehrs eingesetzt (derzeit Seitenradargeräte für Kfz). Weiterhin wird vom Auftragnehmer die Unterstützung beim Einsatz gegebenenfalls künftig zu beschaffender Messgeräte für temporäre Zählungen sowie beim Testen möglicherweise künftig möglicher automatisierter Bildauswertesystemen erwartet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Straßennetz
FB 2022001735
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Stadtgebiet.
Jährlich werden im Hamburger Stadtgebiet an ungefähr 200 bis 250 Knoten und Querschnitten...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Stadtgebiet.
Jährlich werden im Hamburger Stadtgebiet an ungefähr 200 bis 250 Knoten und Querschnitten Verkehrszählungen durchgeführt. Durch die meist gleichzeitige Erhebung mehrerer Verkehrsteilnehmer (Kfz, Radverkehr, Fußverkehr) an einem Knoten oder Querschnitt ergibt sich pro Jahr ein Zählumfang von ungefähr 300 bis 350 Zählstellen.
Die Erhebungen finden in der Regel außerhalb der Schulferien an einem Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag üblicherweise in den Zeiten zwischen 6 und 19 Uhr statt. In Ausnahmefällen ist mit Zählungen nachts (24h) oder am Wochenende zu rechnen.
Die Zählungen können entweder durch Videoaufzeichnungen mit anschließender manueller Auswertung oder durch Zählpersonal vor Ort durchgeführt werden. Nach einer ersten Qualitätssicherung durch den Auftragnehmer werden die Ergebnisse der Erhebungen sowie die Zählunterlagen (z.B. Lagepläne) über die von der BVM genutzte Verkehrszählsoftware digital übermittelt.
An geeigneten Standorten werden in Abstimmung mit der BVM bereits vorhandene Geräte zur Zählung des Verkehrs eingesetzt (derzeit Seitenradargeräte für Kfz). Weiterhin wird vom Auftragnehmer die Unterstützung beim Einsatz gegebenenfalls künftig zu beschaffender Messgeräte für temporäre Zählungen sowie beim Testen möglicherweise künftig möglicher automatisierter Bildauswertesystemen erwartet.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Verkehr und Mobilitätswende – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Verkehr und Mobilitätswende – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Straßennetz.
Jährlich werden im Hamburger Stadtgebiet an ca. 200 bis 250 Knoten und Querschnitten Verkehrszählungen durchgeführt. Durch die meist gleichzeitige Erhebung mehrerer Verkehrsteilnehmer (Kfz, Radverkehr, Fußverkehr) an einem Knoten oder Querschnitt ergibt sich pro Jahr ein Zählumfang von ungefähr 300 bis 350 Zählstellen. Sie erfolgen auf Einzelanforderung des AG und umfassen die Erhebung von Kraftfahrzeugen (unterteilt in verschiedene Fahrzeugklassen oder Fahrzeugarten) sowie des Rad- und Fußverkehrs.
Die Erhebungen finden in der Regel außerhalb der Schulferien an einem Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag statt, üblicherweise in den Zeiten zwischen 6.00 und 19.00 Uhr (z. T. ab 5.00 Uhr und/ oder bis 20.00 Uhr). In Ausnahmefällen ist mit Zählungen nachts, am Wochenende und in den Schulferien zu rechnen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Danach verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre bis maximal zum 30.06.2027, sofern nicht einer der Vertragspartner sechs Monate vor Ablauf...”
Beschreibung der Verlängerungen
Danach verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre bis maximal zum 30.06.2027, sofern nicht einer der Vertragspartner sechs Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (zum Beispiel durch Unteraufträge, Bietergemeinschaft),so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Nachweise zu der technischen und beruflichen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.2 und III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamt Leistungsspektrum abdecken. Bitte auch die Angaben im Eignungsvordruck zur Bietergemeinschaft beachten.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Einzureichende Unterlagen:
1. ausgefüllter Fragenkatalog (Kriterienkatalog)
2. unterschriebener Eignungsvordruck inkl. Angaben zum Umsatz (E1). - Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelledurch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
3. Eigenerklärung RUS Sanktionen (E9)
4. falls zutreffend: unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (E8)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5. Angaben über den Jahresumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren. (E3)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6. 3 Referenzen des Bewerbers (E2) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. 3 Referenzen des Bewerbers (E2) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre, deren Anforderungen mit der zur vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind
• jeweiliger Auftraggeber (mit Ansprechpartner/-in, Adresse und Telefonnummer),
• Auftragsjahr, Kurzbeschreibung des Projekts und der erbrachten Leistung
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Auftragssumme und
• jährlicher Auftragswert
zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.)
7. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (E4).
8. Bescheinigung/Darstellung über die berufliche (fachliche) Befähigung der Bieterin/ des Bieters und/ oder der Führungskräfte des Unternehmens zur Durchführung von Kfz-Zählungen an BAB , Bundesstraßen und im Stadtgebiet sowie (z. T. mit Kfz-Zählungen kombinierten) Fußgänger- und Radfahrerzählungen (z. B. Ingenieur-Nachweis, Lebenslauf, Referenzen) (E5).
9. Benennung aller Projektleiter und Einsatzleiter inklusive der Angaben über die berufliche (fachliche)Befähigung, die für die Leistungsdurchführung vorgesehen sind (E6). Die Angaben sollen beinhalten:
- Vor- und Nachname
- Lebenslauf
- Berufliche/ fachliche Befähigung
- Referenzen über die Durchführung von Verkehrszählungen.
10. Zusicherung, dass der Bieterin bzw. dem Bieter bei allen Zählungen Zählpersonal bzw. technische Hilfsmittel wie z. B. Videokameras in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht (E7).
Weitere Hinweise siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“a) Der künftige Auftragnehmer muss eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 2 Millionen EUR, für Sachschäden in Höhe von 1...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
a) Der künftige Auftragnehmer muss eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 2 Millionen EUR, für Sachschäden in Höhe von 1 Million EUR und für Vermögensschäden in Höhe von 100 TEUR vorhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen.
b) Die Bieter können im Rahmen der Leistungserbringung Nachunternehmer einsetzen. Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, die Zustimmung zum Einsatz von Nachunternehmern zu entziehen und Nachunternehmer von der Auftragserfüllung auszuschließen. Der Auftragnehmer hat in diesen Fällen eineuneingeschränkte Auftragserfüllung zu gewährleisten.
c) Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-02
10:00 📅
“Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls elektronisch...”
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls elektronisch abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 2 und 3 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 243-698064 (2022-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 624000
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 2800000
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 243-698064
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Durchführung von Verkehrszählungen im Hamburger Straßennetz
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VTT Planungsbüro GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 624000
Höchstes Angebot: 2800000
“Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls elektronisch...”
Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls elektronisch abrufbar.
Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 2 und 3 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 103-323684 (2023-05-26)