Beschreibung der Beschaffung
1.1. Art der ärztlichen Leistungen
Im Rahmen der ärztlichen Leistungen (Durchführung von Leichenschauen) sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Feststellung des Todes
- Entkleidung, falls erforderlich
- Registrierung allgemeiner Merkmale (Ernährungszustand, Statur, auffällige Hautverfärbungen)
- Inspektion von Vorder- und Rückseite des Körpers einschließlich der Körperöffnungen
- Feststellung der Todesart (natürlich, unklar, nichtnatürlich)
- Ggfls. sind Befunde von Ärzt*innen oder Angehörigen einzuholen
- Ausstellen der Bescheinigung gemäß Anlage 1 des BestG NRW.
- Abgeben der Meldung nach § 9 Absatz 5 BestG NRW, falls notwendig
1.2. Dauer der Einsätze
In der Regel dauert die reine Leichenschau 20-30 Minuten. Der administrative Aufwand wird auf 30 Minuten pro Leichenschau geschätzt. D.h. für die reine Leichenschau inkl. administrative Tätigkeiten beträgt der Aufwand bis zu 60 Minuten.
1.3. Umfang
Aufgrund der Erfahrung aus den Vorjahren kann von einem Umfang von ca. 3.800 bis 3.900 Leichenschauen pro Jahr ausgegangen werden. Bei einem Zeitumfang von ca. 60 Minuten pro Leichenschau beträgt der Umfang ca. 3.800 bis 3.900 Stunden pro Jahr.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der kalkulierte Umfang auf Grundlage der Zahlen der Vorjahre ermittelt wurde und es daher zu Abweichung kommen kann.
1.4. Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird ab dem 01.01.2023 für eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren geschlossen (01.01.2023 bis 31.12.2026).
1.5. Leistungsort
Die Leichenschauen sind im Krematorium des Hellweg Friedhof in Essen durchzuführen:
Hellweg Friedhof
Hellweg 95
42279 Essen
1.6. Preiskalkulation der Leistung und Abrechnung
Der*die Auftragnehmer*in schließt einen Vertrag über die Durchführung der zweiten Leichenschauen gemäß den Bedingungen und Ausführungsmodalitäten des Leistungsverzeichnis.
Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der vorgeschriebenen Gebühr in der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 10.14.7, und darf diese nicht überschreiten.
Das Entgelt beträgt derzeit 30,- Euro.
Eine Gebührenanpassung kann nur mit Beteiligung und Einverständnis der Stadt Essen erfolgen. Eine Anpassung kann nur unter Berücksichtigung der Tarifstelle 10.14.7 (AVerwGebO NRW) erfolgen.
1.7. Abrechnung
Die Abrechnung des Entgeltes erfolgt pauschal je durchgeführter Leichenschau zwischen dem*der Auftragnehmer*in und dem*der Auftraggeber*in - hier in der Regel die Bestatter*innen. Das Entgelt steht dem*der Auftragsnehmer*in in voller Höhe zu (30,- EUR brutto). Anfallende Nebenkosten werden von der Auftraggeberin (Stadt Essen) nicht bezahlt.
1.8. Pflichten Auftragnehmers*in
Die Bieter*innen haben mit Abgabe Ihres Angebots schriftlich durch die Einreichung der "Eigenerklärung Leistungserbringung/Eignung (Mindestanforderungen)" (Anlage 02) zu versichern, dass
- die Durchführung der Leichenschauen - auch in eventuellen Vertretungsfällen - nur durch Ärzt*innen erfolgt
- die Durchführung durch Dritte nicht erfolgt, ausgenommen hiervon sind eventuelle Vertretungen
- die Durchführung nicht ausschließlich durch Ärzt*innen im Praktikum erfolgt
- die Durchführung der Leichenschauen auch in Urlaubs- und Krankenzeiten erfolgt, falls dies erforderlich ist
- alle gesetzlichen Vorgaben, betreffend der zweiten Leichenschau, eingehalten werden
- Die Durchführung der zweiten Leichenschauen gemäß den Bedingungen und Ausführungsmodalitäten des Leistungsverzeichnis sowie den hierfür geltenden Gesetzten durchgeführt werden
- die Stadt Essen (Gesundheitsamt Essen) quartalsweise über die Anzahl der in diesem Quartal durchgeführten zweiten Leichenschauen unterrichtet wird