Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV
Die Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung sind teilweise Mindestkriterien bzw. fließen entsprechend der angegebenen Punkte in die Bewertung ein:
3.1 Qualifikation des/der Projektleiters bzw. Projektleiterin und des/der stellv. Projektleiters bzw. stellv. Projektleiterin
Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben:
(1) Einschlägiger Studienabschluss (Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbar) und einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren (1 Punkt),
(2) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Generalplanungsleistungen für Bauvorhaben über EUR 2,0 Mio. (netto, KG 300-400) (1 Punkt),
(3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Planung von Baumaßnahmen aus dem Kinder- und Bildungsbereich (1 Punkt),
(4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Planung von Neubaumaßnahmen mit Baukosten über EUR 2,0 Mio. (netto, KG 300-400) (1 Punkt),
(5) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Planungsleistungen im Rahmen von Nachhaltigkeitsprojekten (1 Punkt),
Für Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in können jeweils 5 Punkte (d.h. insgesamt 10 Punkte) vergeben werden.
3.2 Qualifikation der weiteren Projektmitarbeiter
Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben:
(1) Einschlägiger Studienabschluss Architektur oder vergleichbar und einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren im Rahmen der Objektplanung (2 Punkte),
(2) Einschlägiger Studienabschluss Elektrotechnik oder vergleichbar und einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren im Rahmen der Fachplanung Elektrotechnik (2 Punkte),
(3) Einschlägiger Studienabschluss Versorgungstechnik oder vergleichbar und einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren im Rahmen der Fachplanung Versorgungstechnik (2 Punkte),
(4) Einschlägiger Studienabschluss Bauingenieurwesen oder vergleichbar und einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren im Rahmen der Fachplanung Tragwerksplanung (2 Punkte),
(5) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Beratungsleistungen für Bauphysik und Raumakustik (2 Punkte).
Die einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen in den vorgenannten Bereichen können auch durch mehrere unterschiedliche Mitarbeiter nachgewiesen werden.
3.3 Vergleichbare Leistungen der letzten 10 Jahre
Es werden vergleichbare Referenzprojekte gewertet: Mindestanforderung: Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte (ein vergleichbares Referenzprojekt für a) und ein vergleichbares Referenzprojekt für b)) nachzuweisen:
a) Erstes vergleichbares Refrenzprojekt
Vergleichbar ist ein Referenzprojekt bei dem folgende Merkmale kumulativ (d.h. im Rahmen derselben Referenz) vorliegen: (1) Generalplanungsleistungen (Objektplanung Gebäude sowie Koordination der Fachplanung TGA und Tragwerk) und (2) Neubaumaßnahmen mit Baukosten von über EUR 2,0 Mio. (netto, KG 300-400).
b) Zweites vergleichbares Referenzprojekt
Vergleichbar ist ein Referenzprojekt bei dem folgende Merkmale kumulativ (d.h. im Rahmen derselben Referenz) vorliegen: (1) Objektplanung Gebäude und Innenräume und (2) Baumaßnahme aus Kinder- und Bildungsbereich.
Punktewertung: Darüber hinaus werden zusätzliche Punkte für weitere neben der o.g. Mindestanforderung angegebene Planungs- und Bauüberwachungsleistungen vergeben. Nur für tatsächlich ausgeführte Planungsleistungen und Leistungsphasen (LP 2-8)
werden Punkte vergeben. Je Referenz wird für jedes der vorgenannten Merkmale jeweils 1 Punkt vergeben:
(1) Planungsleistungen (Objektplanung) im Rahmen von Neubaumaßnahme mit Baukosten von über EUR 2,0 Mio. (netto, KG 300-400),
(2) Planungsleistungen (Fachplanung Elektro, LP 2-8) bei einer Baumaßnahme mit Baukosten von über EUR 2,0 Mio. (netto, KG
300-400),
(3) Planungsleistungen (Fachplanung Versorgungstechnik, LP 2-8) bei einer Baumaßnahme mit Baukosten von über EUR 2,0 Mio. (netto, KG 300-400),
(4) Gebäude aus dem Kinder- und Bildungsbereich,
(5) Begleitung von Bauvorhaben Öffentlicher Auftraggeber bei der Umsetzung von Fördermittelprojekten,
(6) Begleitung von Bauvorhaben für Öffentliche Auftraggeber (unter Beachtung des Vergaberechts),
(7) Planungsleistungen im Rahmen von Nachhaltigkeitsprojekten.
Insgesamt können so max. 7 Punkte je Referenz erreicht werden. Es werden die 5 Referenzen mit den meisten Punkten gewertet. Insgesamt können so 35 Punkte erreicht werden. Die wesentlichen Projektleistungen müssen im Rahmen der letzten 10 Jahre (d.h. seit dem 01.12.2012) erbracht und bis zur Einreichung des
Teilnahmeantrags abgeschlossen (d.h. Fertigstellung und Abnahme) worden sein.