Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Bei mehr als 4 verbliebenen Bewerbern findet eine objektive Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Punktebewertung zur Eignungsprüfung statt.
Schlüssel für die Punktevergabe über den Mindeststandard hinaus:
Es findet eine Gesamtbewertung der vorgelegten drei Referenzen nach den Kriterien wie folgt und für jede Referenz gesondert statt:
a) Das Referenzprojekt wurde im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers durchgeführt
- Je Referenz = 10 Punkte
b) Für das Referenzprojekt wurden die Grundlagenermittlung und die Konzeptskizze i.S. §10.1 HOAS erstellt
- Je Referenz = 10 Punkte
c) Für das Referenzprojekt wurde ein Konzept wurde i.S. §10.2 HOAS erstellt
- Je Referenz = 10 Punkte
d) Für das Referenzprojekt wurden die wesentlichen Ausstellungsinhalte eigen-ständig i.S. §11.4c HOAS erarbeitet
- Je Referenz = 50 Punkte
e) Für das Referenzprojekt wurden Leistungen zur Entwicklung und Erarbeitung einer Multimedialen Ausstellung i.S. §11.4g HOAS erbracht
- Je Referenz = 30 Punkte
f) Für das Referenzprojekt wurden Leistungen zur Gestaltung der barrierefreien bzw. barrierereduzierten Vermittlung der wesentlichen Ausstellungsinhalte i.S. §11.12a HOAS erarbeitet
- Je Referenz = 30 Punkte
g) Für das Referenzprojekt wurden Leistungen für die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen für Ausstellungsgestaltung (i.S. Kernleistungen §10 HOAS 3-7 (nur Ausstellungsgestaltung d.h. hier keine Vorbereitung der Vergabe an ausführende Gewerke))
- Je Referenz = 30 Punkte
h) Für das Referenzprojekt wurden Leistungen wurden für eine Dauerausstellung in einem Info- oder Besucherzentrum erbracht
- Je Referenz = 50 Punkte
Es können bei 3 getrennt zu bewertenden Referenzen pro Referenz maximal 220 Punkte, daher maximal 660 Punkte insgesamt vergeben werden.
Die Auswahl erfolgt nach den obigen Angaben zur Bewertung. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV).
Bei Punktegleichstand mehrerer Bieter erfolgt zur Auswahl ein Losverfahren.
Hinweis:
Für den Fall, dass die Vergabestelle vor Ablauf der Angebotsfrist eine Absage durch einen der im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter erhält, behält sie sich vor, im Teilnahmewettbewerb zunächst ausgeschiedene Bieter entsprechend ihrer Rangfolge nachzunominieren.