Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Bankerklärung / Erklärung des Wirtschaftsprüfers
Die Bieter haben eine Bankerklärung ihrer Hausbank bzw. ihres Wirtschaftsprüfers vorzulegen, die eine positive Prognose hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die gesamte Vertragsdauer zulässt.
2. Eigenerklärung zu Versicherung bzw. Versicherbarkeit
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Angebot in Kopie einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
• € 5.000.000,– pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
• € 5.000.000,– für Umwelthaftpflichtschäden einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
• EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen,
• EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken,
jeweils zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
• Vermögensschadenhaftpflicht (separater Vertrag) mit einer Deckungssumme (mindestens) von EUR 1.000.000,00 für echte Vermögensschäden, einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Der Nachweis hat durch Vorlage einer Eigenerklärung gemäß Anlage 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu erfolgen.
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung , dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht.
Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für das vertretungsberechtigte Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen.
Vor Zuschlagserteilung hat der ausgewählte Bieter dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)/des Versicherungsnachweises) vorzulegen, aus der sich der geforderte Versicherungsschutz ergibt.