EC 2022 - Veranstaltungstechnik - The Roofs

Olympiapark München GmbH

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der Veranstaltungstechnik für das im Rahmen der European Championships (EC 2022) stattfindende The Roofs – Cultural Festival of Munich 2022, dies umfasst die Leistungsbereiche Licht, Ton und Video.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-25 Auftragsbekanntmachung
2022-05-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Tontechnikern
Referenznummer: EC 16.1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der Veranstaltungstechnik für das im Rahmen der European Championships (EC 2022) stattfindende The Roofs – Cultural Festival of Munich 2022, dies umfasst die Leistungsbereiche Licht, Ton und Video.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Tontechnikern 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Sport 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Olympiapark München GmbH
Postanschrift: Spiridon-Louis-Ring 21
Postleitzahl: 80809
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.olympiapark.de 🌏
E-Mail: ausschreibungec@olympiapark.de 📧
Fax: +49 8930673552050 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av17b923-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av17b923-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 043-111975
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 400 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der Veranstaltungstechnik für das im Rahmen der European Championships (EC 2022)
stattfindende The Roofs – Cultural Festival of Munich 2022, dies umfasst die Gewerke Licht, Ton und Video.
The Roofs findet verteilt im Olympiapark München statt. Es handelt sich um 8 unterschiedliche Veranstaltungslocations mit unterschiedlichem Themenschwerpunkt. Teil dieser Ausschreibung ist die Veranstaltungstechnik für 4 Roofs:
1. Central Roof – Olympiasee/Rasenstufen
2. Activation Roof – Dach der kleinen Olympiahalle
3. Heimat Roof – Olympiaberg
4. Art Roof – Olympiasee/Seerestaurant
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Dauer: 4 Monate
Beschreibung der Optionen:
Siehe dazu Spalte I des Leistungsverzeichnisses und Ziffer 2.5 der Leistungsbeschreibung (Anlagen 7 und 9 der Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister einzureichen, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist ein aktueller Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen.
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Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je ein Auszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden (vgl. dazu Ziffer 10 der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Bankerklärung / Erklärung des Wirtschaftsprüfers
Die Bieter haben eine Bankerklärung ihrer Hausbank bzw. ihres Wirtschaftsprüfers vorzulegen, die eine positive Prognose hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die gesamte Vertragsdauer zulässt.
2. Eigenerklärung zu Versicherung bzw. Versicherbarkeit
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Angebot in Kopie einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
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• € 5.000.000,– pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
• € 5.000.000,– für Umwelthaftpflichtschäden einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
• EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen,
• EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken,
jeweils zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
• Vermögensschadenhaftpflicht (separater Vertrag) mit einer Deckungssumme (mindestens) von EUR 1.000.000,00 für echte Vermögensschäden, einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Der Nachweis hat durch Vorlage einer Eigenerklärung gemäß Anlage 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu erfolgen.
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung , dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht.
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Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für das vertretungsberechtigte Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen.
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Vor Zuschlagserteilung hat der ausgewählte Bieter dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)/des Versicherungsnachweises) vorzulegen, aus der sich der geforderte Versicherungsschutz ergibt.
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Mindeststandards:
1. Die Vorlage einer Bankerklärung der Hausbank des Unternehmens oder eine Erklärung des Wirtschaftsprüfers des Unternehmens, die eine positive Prognose hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die gesamte Vertragsdauer zulässt, stellt eine Mindestanforderung dar.
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2. Der Nachweis über das Vorhandensein einer Versicherung bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der oben genannten Mindestdeckungssummen mit entsprechender Maximierung pro Versicherungsjahr in Form einer Eigenerklärung stellt eine Mindestanforderung dar.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Eigenerklärungen mit Angabe von mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen im Bereich der Veranstaltungstechnik in den letzten fünf Jahren zu machen. Die Referenzen sind anhand des Formblatts in Anlage 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu benennen. Die Bieter können eine unbeschränkte Anzahl an Referenzen benennen.
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Für jede Referenz sind Angaben zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblatts in Anlage 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu machen:
• Name des Referenzinhabers
• Bezeichnung der Referenz
• Kurze Beschreibung des Referenzprojekts
• Angaben zur Vergleichbarkeit der Leistungen
• Angaben zum Referenzgeber mit Namen, Ansprechpartner, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
• Leistungszeitraum
Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, damit der Auftraggeber die Eignung des Bieters prüfen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber zu kontrollieren. Es besteht ein sachliches, vergaberechtlich allgemein anerkanntes berechtigtes Interesse an der Benennung eines Referenz-Ansprechpartners. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Bieter selbst dafür verantwortlich sind, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe der Kontaktdaten einzuhalten.
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Referenzen können für den Bieter, für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft oder unter den in Ziffer 10 der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Voraussetzungen für Drittunternehmen benannt werden.
Mindeststandards:
Folgende Mindestanforderung gilt:
Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Referenzen werden als vergleichbar angesehen, wenn Leistungen im Rahmen eines Festivals mit mindestens 8.000 Zuschauern (durchschnittlich pro Tag) erbracht worden sind. Gegen-stand des Referenzauftrags muss dabei die Betreuung einer Bühne mit Leistungen aus allen drei Leistungsbereichen (Licht, Ton, Video) sein.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: München
Zusätzliche Informationen:
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Unternehmen
Kontakt
Kontaktperson: Herr Udo Michel
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av17b923-eu 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe der Anlage 4 zur Aufforderung zur Angebotsabgabe abzugeben. Die Bieter haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben.
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2. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabeplattform https://www.aumass.de (nachfolgend auch als „Vergabeplattform“ bezeichnet) abgewickelt. Die Vergabeunterlagen werden über die Vergabeplattform in elektronischer Form uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei verfügbar zum Download zur Verfügung gestellt. Über folgenden Direktlink besteht ein direkter Zugang zu den Unterlagen:
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Eine (kostenfreie) Registrierung wird zur Gewährleistung einer reibungslosen Bieterkommunikation während des Vergabeverfahrens dringend empfohlen!
Ergänzende Unterlagen, Antworten auf Bieterfragen oder sonstige zusätzliche Informationen werden ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, sich diese zusätzlichen Informationen über die Vergabeplattform zu beschaffen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
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Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
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des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 043-111975 (2022-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-301326
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 043-111975
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-09 📅
Name: getec eventtechnik gmbh
Postort: Graz
Land: Österreich 🇦🇹
Steiermark 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende
Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Zuschlag ist in dem vorliegenden Vergabeverfahren bereits erteilt worden. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann in einem Nachprüfungsverfahren nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit eines Zuschlags festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
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„Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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Quelle: OJS 2022/S 107-301326 (2022-05-31)