Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei Unternehmen über EDV-Dienstleistungen im Bereich von Hardwareinstallationen, -deinstallationen sowie einfacher Hardware-Fehleranalyse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hardwareinstallation
Referenznummer: 3015
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei Unternehmen über EDV-Dienstleistungen im Bereich von...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei Unternehmen über EDV-Dienstleistungen im Bereich von Hardwareinstallationen, -deinstallationen sowie einfacher Hardware-Fehleranalyse.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hardwareinstallation📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Computern und Büromaschinen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Paderborn🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-23 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-02-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 248-722568
ABl. S-Ausgabe: 248
Quelle: OJS 2022/S 248-722568 (2022-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 100 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2023/S 173-541070 (2023-09-04)