Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden.
- Nachweis nach DGUV 101-004, Anlage 6A (bisher BGR 128),
- Nachweis über den Zugriff auf einen Verfahrenstechnikingenieur (oder vergleichbar) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Anlagenbau (oder vergleichbar).
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (i.A. an § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
a) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), zum Bau oder Optimierung des Erfassungssystems bei Sicker- und Grundwasser bei der Sicherung einer Altlast/Deponie und für Planungsleistungen und Vorbereitung/Mitwirkung bei der Vergabe und (Fach-) Bauüberwachung und Dokumentation
b) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung einer Umrüstung von Sanierungsbrunnen auf einer Altlast/Deponie
Sofern nicht für jeden der Punkte a) und b) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
c) Referenz(en) des Bewerbers im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung einer Brunnenperipherie (Pumpen, MSR-Technik, MID).
Hinweis zu vorstehender Referenz c): Kann keine Referenz nachgewiesen werden, erfolgt kein Ausschluss. Kann die Referenz nicht vorgelegt werden, können keine Punkte in der Bewertung erzielt werden.
Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung des Unternehmers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
d) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), zum Bau oder Optimierung des Erfassungssystems bei Sicker- und Grundwasser bei der Sicherung einer Altlast/Deponie und für Planungsleistungen und Vorbereitung/Mitwirkung bei der Vergabe und (Fach-) Bauüberwachung und Dokumentation
e) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung einer Umrüstung von Sanierungsbrunnen auf einer Altlast/Deponie
Sofern nicht für jeden der Punkte d) und e) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Die Referenzen von Projektleitung und stellvertretender Projektleitung werden zusammengezählt, auch bei identischen Projekten.
Auch können die gleichen Referenzprojekte sowohl vom Bewerber als auch von der Projektleitung/stellvertretenden Projektleitung angeführt werden.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (i.A. an § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001.