Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Mindestreferenzen:
Nachweis von Erfahrungen bei Planungsleistungen für den Neubau von Klinikgebäuden
Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen:
Nachweis von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 der Leistungsbilder Objektplanung, Haustechnikplanung und Medizintechnikplanung für den Neubau eines Klinikgebäudes mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens EUR 100 Mio. brutto in den Kostengruppen 200 - 600 gemäß DIN 276, entsprechend den nachstehend aufgeführten einzelnen Planungsdisziplinen. Die Leistungsbilder Objektplanung, Haustechnik und Medizintechnik müssen nicht als Generalplaner erbracht worden sein. Es ist auch nicht erforderlich, dass die Leistungsbilder im gleichen Projekt erbracht worden sind.
- Nachweis von mindestens einer Referenz für die Objektplanung unter den genannten Mindestvoraussetzungen. Das Referenzprojekt muss in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sein.
- Nachweis von mindestens einer Referenz für die Haustechnikplanung (HLSK/ELT) unter den genannten Mindestvoraussetzungen aus der sich ergibt, dass das Planungsbüro mit dem im Teilnahmeantrag genannten Planungsbüro für die Objektplanung bei einem Referenzprojekt die Haustechnikplanung (HLSK/ELT) gemeinsam erbracht hat. Das Referenzprojekt muss in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sein.
- Nachweis von mindestens einer Referenz für die Tragwerksplanung für ein Gebäude unter den genannten Mindestvoraussetzungen aus der sich ergibt, dass das Planungsbüro mit dem im Teilnahmeantrag genannten Planungsbüro für die Objektplanung bei einem Referenzprojekt die Tragwerksplanung gemeinsam erbracht hat. Das Referenzprojekt muss in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sein.
- Nachweis von mindestens einer Referenz für die Medizintechnikplanung für den Neubau eines Klinikgebäudes aus der sich ergibt, dass das Planungsbüro mit dem im Teilnahmeantrag genannten Planungsbüro für die Objektplanung bei einem Referenzprojekt die Medizintechnikplanung gemeinsam erbracht hat. Das Referenzprojekt muss in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sein.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Inhalt und Umfang der erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen (insb. Leistungsphasen nach HOAI)
- Gesamtinvestitionskosten in EUR brutto
Sofern vorhanden:
- kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen)
Es muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Referenzen werden im dem Fall, dass sich mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, wie folgt bewertet:
Kriterium: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten
-Höhe AK EUR brutto: ab EUR 100 Mio. brutto = 1 Punkt
-Höhe AK EUR brutto: ab EUR 150 Mio. brutto = 2 Punkte
-Höhe AK EUR brutto: ab EUR 200 Mio. brutto = 3 Punkte
Kriterium: Zeitpunkt der Planungsleistungen
-vor dem 01.10.2016 = 1 Punkt
-von 01.10.2016 bis 01.10.2019 = 2 Punkte
-von 01.10.2019 bis 01.10.2022 = 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet ggf. das Los.