Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinationsrichlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Es handelt sich vorliegend NICHT um ein offenes Verfahren einer Bauleistung nach VOB/A EU (Oberschwellenvergabe), sondern um eine öffentliche Ausschreibung einer Bauleistung nach der VOB/A (Unterschwellenvergabe). Der Auftrag wird freiwillig europaweit bekanntgegeben. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Ein Vertrauensschutz, dass es sich um eine Ausschreibung oberhalb des Schwellenwertes handelt, wird dadurch nicht begründet.