Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung sind mit Teilnahmeantrag einzureichen::
- vollständig ausgefüllte Fragebogen zur Eignungsprüfung,
- vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren sowie die darin bestätigte und erfüllten Anforderungen mit folgenden Angaben:
*Umsatz des Unternehmens (Angabe des durchschnittlichen Netto-Jahresumsatzes des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Dieser muss mindestens 600.000 Euro betragen. Bieter müssen dies nachweisen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Unternehmen, die weniger als 3 Geschäftsjahre existieren, müssen nur Angaben zu ihren bereits abgeschlossenen Geschäftsjahren machen.),
*vergleichbaren Umsatz (Angabe des durchschnittlichen Netto-Jahresumsatzes des Unternehmens für gleichartige Leistungen im Tätigkeitsbereich "Digitale Poststellen" der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Dieser muss mindestens 100.000 Euro betragen. Bieter müssen dies nachweisen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Unternehmen, die weniger als 3 Geschäftsjahre existieren, müssen nur Angaben
zu ihren bereits abgeschlossenen Geschäftsjahren machen.),
*zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Ich/wir erkläre(n) für mein/unser Unternehmen als Bieter, dass der Bieter über eine bestehende Berufs-/bzw.Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden, Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 EUR je
Schadensereignis verfügt bzw. - soweit die aktuelle Deckungssummeniedriger ist - dass ich/wir von meinem/unseren Versicherungsgeber die Zusage habe(n), die Deckungssummeauf die geforderte Summe erhöhen zu können und dass ich/wir diese Erhöhung im Zuschlagsfall bzw. vor Zuschlagserteilung auf Anforderung des Auftraggebers vornehmen werde(n).);
*zu vergleichbare Leistungen (Es sind vollständige Informationen zu mindestens 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten aus den letzten 5 Jahren
einzureichen. Vom Bieter wird die Bereitschaft gefordert, auf Verlangen der Vergabestelle einen Ansprechpartner des Referenzkunden (Name, Vorname, Funktion, Mail, Telefonnummer) zu nennen. Die Benennung eines Ansprechpartners des Bieters (z.B. Vertriebsbeauftragter) reicht nicht aus. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen. Die Referenzen sind dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den in der Vergabeunterlage genannten Rahmenbedingungen zum Auftragsgegenstand entsprechen, insbesondere wenn sie: - 1 Referenzprojekte "Digitalisierung von analoger Eingangspost" bei kommunalen Einrichtungen mit einer der Stadtverwaltung Chemnitz vergleichbaren Größe und Komplexität, - 1 Referenzprojekt mit OPEX Falcon-Scannern beinhalten (Das Projekt kann identisch mit einem der vorgenannten sein.), - 1 Referenzprojekt, in dem ersetzendes Scannen nach TR RESISCAN umgesetzt wurde (Das Projekt kann identisch mit einem der vorgenannten sein.) umfassen.);
*zu Arbeitskräften )Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren);
*zum Berufsregister;
*zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
*Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit alsBewerber in Frage stellt;
*Angaben zu früheren Verfehlungen lt. §124 Abs 1 Nummer 7 GWB i.V.m. § 42 VgV;
* zur Zahlung von Steuern und Abgaben;
*Angaben zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung lt. §123 Abs 4 Nummer 1GWB i.V.m. § 42 VgV;
*Verpflichtung zur Zahlungvon Mindestlohn;
*Erklärung zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit sowie
*Erklärung zur Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung entsprechend der o. g. Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen: - Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für mich zuständigen Berufsgenossenschaft, - die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal angeben, - Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.