Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu drei geeigneten Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Der Auftraggeber prüft anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in der Bekanntmachung ausdrücklich als "Mindestanforderung" bezeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Für den Fall, dass mehr als 3 Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird eine Wertung anhand objektiven und nicht-diskriminierenden Auswahlkriterien vorgenommen.
Im Einzelnen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es ist der jährliche Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren anzugeben.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren sowie im laufenden Geschäftsjahr (Stichtag: 30.09.), die im Bereich Clinical-Data-Repository-Systeme tätig waren unterteil nach den Bereichen kaufmännisch, technisch, Service/Support sowie sonstige Mitarbeiter im deutschsprachigen Raum sowie im Unternehmen insgesamt.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Es sind mindestens drei Referenzen mit der Projektsprache Deutsch (Projektleiter, Produkt- und Oberflächensprache, Handbücher etc.) einzureichen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Clinical-Data-Repository im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank, sowie die erfolgreiche Anbindung von Systemen über HL7 FHIR, nachgewiesen wurden (Mindestanforderung). Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Einführung von Clinical-Data-Repository) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 01.09.2017). Die Referenzprojekte müssen in dieser Zeit durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Vergleichbar sind realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Einführung von Clinical-Data-Repository (ggf. weiteres Blatt für zusätzliche Angaben verwenden). Für die Auswahl der Bewerber werden die Auftraggeber nur die von dem Bewerber als Nr. 1. bis 3. gekennzeichneten Referenzen (Referenzliste) nach Maßgabe von Anlage 5 mit Punkten bewerten.
- Grundlage für die Bepunktung sind die Angaben der Bewerber in den Tabellen in Anlage 2 sowie Anlage 5 der Vergabeunterlagen. Die Bepunktung erfolgt anhand folgender Kriterien:
-- 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
-- 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im Oberen Durchschnitt,
-- 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
-- 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat.
- Die Gewichtung der einzelnen Kriterien ist wie folgt vorgesehen:
-- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz): 200 Punkte
-- Technische Leistungsfähigkeit/Beschäftigtenzahl: 100 Punkte
-- Technische Leistungsfähigkeit/Referenzen: 700 Punkte
- Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- Die Auftraggeber fordern anschließend die drei bestplatzierten Bewerber (maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl) auf, ein erstes indikatives Angebot abzugeben. Die übrigen Bewerber werden nicht am weiteren Verfahren teilnehmen. Bei einem punktemäßigen Gleichstand mehrerer Bewerber und mehr als drei geeigneten Bewerbern entscheidet unter den punktegleichen Bewerbern das Los.
Informationen zu Abgabe eines Teilnahmeantrags und zum Verfahren finden sich in der Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe sowie im Dokument Verfahrensbedingungen.