Beschreibung der Beschaffung
Bau und Lieferung von einem Eingleiswagen
Das Unfall Hilfsfahrzeug wird als Straßenfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen,
sowie als Schienenfahrzeug nach den Bestimmungen der Verordnung über den Bau und Betrieb
der Straßenbahnen (BOStrab) im Gleisnetz der BSAG.
Neben der Beförderung der technischen Ausrüstung und der Fahrzeugbesatzung soll das
Hilfsfahrzeug alle schienengebundenen Fahrzeuge (Personen- und Betriebsfahrzeuge) im
gesamten Streckennetz Schleppen und Schieben können.
Das Fahrzeug ist nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und den aktuellen allgemein
anerkannten Regeln der Technik zu konstruieren und zu fertigen. Die Basis des
Unfallhilfsfahrzeuges ist ein Straßenfahrzeug, ausgerüstet mit einer Schienenfahreinrichtung
(SFE). Das Unfallhilfsfahrzeug ist im eingegleisten Zustand somit ein Betriebsfahrzeug gemäß
§1(9) der BOStrab. Das Fahrzeug muss bei Schienenbetrieb gleichwertig für die Vorwärts und
Rückwärtsfahrt einsetzbar sein.
Das Zwei-Wege-Fahrzeug muss in der Lage sein die Straßenbahnfahrzeuge und Zwei-Wege-
Fahrzeuge der BSAG zu ziehen oder zu schieben. Der Beladungszustand setzt sich aus der
Zusatzbeladung des Straßenfahrzeuges gemäß StVZO sowie mit der sog. Abschlepp bzw.
Schiebelast zusammen. Als Abschlepp/Schiebelast ist ein Straßenbahnfahrzeug mit einem
Leergewicht von min. 50 t definiert.
Eine Übersicht der im Lastenheft verwendeten einschlägigen Rechtsvorschriften und Normen
sind in Anlage 06 aufgeführt.