Auftragsgegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lage- und höhenmäßige Einmessung / Überprüfung der hydrologischen Messstellen im Land Brandenburg gemäß der Nivellementrichtlinie der Landesvermessung vom 23.03.1998 in Verbindung mit der Pegelvorschrift Anlage C - Anweisung für das Festlegen und Erhalten der Pegel in ihrer Höhenlage herausgegeben von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), Berlin und Bonn 1997 im gesamten Land Brandenburg. Dazu gehört die Vermessung der Höhenlage von Pegellatten als lage- und höhenmäßige Neueinmessungen wie auch im Rahmen von Überprüfungsmessungen. Darüber hinaus können Neigungsbestimmungen bei Schrägpegeln, Kataster- und Lagebestimmungen von Oberflächenmessstellen sowie die Erstellung von amtlichen Lageplänen mit Längs- und Querprofilvermessungen von Gewässerabschnitten Leistungsgegenstand werden. Bezüglich aller Leistungen einschließlich einer genauen Beschreibung beachten Sie bitte die im Bereich Vergabeunterlagen abgelegte Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Referenznummer: VB-22-141
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lage- und höhenmäßige Einmessung / Überprüfung der hydrologischen Messstellen im Land Brandenburg gemäß der Nivellementrichtlinie der Landesvermessung vom 23.03.1998 in Verbindung mit der Pegelvorschrift Anlage C - Anweisung für das Festlegen und Erhalten der Pegel in ihrer Höhenlage herausgegeben von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), Berlin und Bonn 1997 im gesamten Land Brandenburg.
Dazu gehört die Vermessung der Höhenlage von Pegellatten als lage- und höhenmäßige Neueinmessungen wie auch im Rahmen von Überprüfungsmessungen. Darüber hinaus können Neigungsbestimmungen bei Schrägpegeln, Kataster- und Lagebestimmungen von Oberflächenmessstellen sowie die Erstellung von amtlichen Lageplänen mit Längs- und Querprofilvermessungen von Gewässerabschnitten Leistungsgegenstand werden.
Bezüglich aller Leistungen einschließlich einer genauen Beschreibung beachten Sie bitte die im Bereich Vergabeunterlagen abgelegte Leistungsbeschreibung.
Auftragsgegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lage- und höhenmäßige Einmessung / Überprüfung der hydrologischen Messstellen im Land Brandenburg gemäß der Nivellementrichtlinie der Landesvermessung vom 23.03.1998 in Verbindung mit der Pegelvorschrift Anlage C - Anweisung für das Festlegen und Erhalten der Pegel in ihrer Höhenlage herausgegeben von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), Berlin und Bonn 1997 im gesamten Land Brandenburg.
Dazu gehört die Vermessung der Höhenlage von Pegellatten als lage- und höhenmäßige Neueinmessungen wie auch im Rahmen von Überprüfungsmessungen. Darüber hinaus können Neigungsbestimmungen bei Schrägpegeln, Kataster- und Lagebestimmungen von Oberflächenmessstellen sowie die Erstellung von amtlichen Lageplänen mit Längs- und Querprofilvermessungen von Gewässerabschnitten Leistungsgegenstand werden.
Bezüglich aller Leistungen einschließlich einer genauen Beschreibung beachten Sie bitte die im Bereich Vergabeunterlagen abgelegte Leistungsbeschreibung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-21 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 118-333220
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Zu den Zuschlagskriterien:
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - ((Pi - Pmin)/Pmin) * Pp
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Das qualitative Zuschlagskriterium wird nach folgender Methode bewertet:
Jeder Bieter erhält, je nach Erfüllungsgrad, für jedes Bewertungskriterium Punkte. Dabei wird eine Prozentualbewertung nach unten folgendem Bewertungsmaßstab vorgenommen und anschließend in Punkte umgerechnet. Bezugsgröße für die Umrechnung ist die jeweilig vorgegebene Maximalpunktzahl der entsprechenden Kategorie.
100 % - Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut
80 % -Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut
60 % - Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend
40 % - Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend
20 % - Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft
0 % - Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - ((Pi - Pmin)/Pmin) * Pp
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Das qualitative Zuschlagskriterium wird nach folgender Methode bewertet:
Jeder Bieter erhält, je nach Erfüllungsgrad, für jedes Bewertungskriterium Punkte. Dabei wird eine Prozentualbewertung nach unten folgendem Bewertungsmaßstab vorgenommen und anschließend in Punkte umgerechnet. Bezugsgröße für die Umrechnung ist die jeweilig vorgegebene Maximalpunktzahl der entsprechenden Kategorie.
100 % - Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut
80 % -Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut
60 % - Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend
40 % - Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend
20 % - Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft
0 % - Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lage- und höhenmäßige Einmessung / Überprüfung der hydrologischen Messstellen im Land Brandenburg gemäß der Nivellementrichtlinie der Landesvermessung vom 23.03.1998 in Verbindung mit der Pegelvorschrift Anlage C - Anweisung für das Festlegen und Erhalten der Pegel in ihrer Höhenlage herausgegeben von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), Berlin und Bonn 1997 im gesamten Land Brandenburg.
Auftragsgegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lage- und höhenmäßige Einmessung / Überprüfung der hydrologischen Messstellen im Land Brandenburg gemäß der Nivellementrichtlinie der Landesvermessung vom 23.03.1998 in Verbindung mit der Pegelvorschrift Anlage C - Anweisung für das Festlegen und Erhalten der Pegel in ihrer Höhenlage herausgegeben von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), Berlin und Bonn 1997 im gesamten Land Brandenburg.
Dazu gehört die Vermessung der Höhenlage von Pegellatten als lage- und höhenmäßige Neueinmessungen wie auch im Rahmen von Überprüfungsmessungen. Darüber hinaus können Neigungsbestimmungen bei Schrägpegeln, Kataster- und Lagebestimmungen von Oberflächenmessstellen sowie die Erstellung von amtlichen Lageplänen mit Längs- und Querprofilvermessungen von Gewässerabschnitten Leistungsgegenstand werden.
Dazu gehört die Vermessung der Höhenlage von Pegellatten als lage- und höhenmäßige Neueinmessungen wie auch im Rahmen von Überprüfungsmessungen. Darüber hinaus können Neigungsbestimmungen bei Schrägpegeln, Kataster- und Lagebestimmungen von Oberflächenmessstellen sowie die Erstellung von amtlichen Lageplänen mit Längs- und Querprofilvermessungen von Gewässerabschnitten Leistungsgegenstand werden.
Bezüglich aller Leistungen einschließlich einer genauen Beschreibung beachten Sie bitte die im Bereich Vergabeunterlagen abgelegte Leistungsbeschreibung.
Geschätzter Gesamtwert: 714065.33 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Region West
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Neuanschluss- und Überprüfungsvermessungen von Oberflächenwasserwassermessstellen in der Region West.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen "07 Leistungsverzeichnis_Los1.xlsx" und "08 Übersichtskarte_Los _1.pdf".
Geschätzter Wert ohne MwSt: 255207.70 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung ist ggf. gem. § 132 GWB möglich.
Zusätzliche Informationen:
Zu den Zuschlagskriterien:
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - ((Pi - Pmin)/Pmin) * Pp
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Das qualitative Zuschlagskriterium wird nach folgender Methode bewertet:
Jeder Bieter erhält, je nach Erfüllungsgrad, für jedes Bewertungskriterium Punkte. Dabei wird eine Prozentualbewertung nach unten folgendem Bewertungsmaßstab vorgenommen und anschließend in Punkte umgerechnet. Bezugsgröße für die Umrechnung ist die jeweilig vorgegebene Maximalpunktzahl der entsprechenden Kategorie.
Jeder Bieter erhält, je nach Erfüllungsgrad, für jedes Bewertungskriterium Punkte. Dabei wird eine Prozentualbewertung nach unten folgendem Bewertungsmaßstab vorgenommen und anschließend in Punkte umgerechnet. Bezugsgröße für die Umrechnung ist die jeweilig vorgegebene Maximalpunktzahl der entsprechenden Kategorie.
100 % - Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut
80 % -Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut
60 % - Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend
40 % - Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend
20 % - Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft
0 % - Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend
Bezeichnung des Loses: Region Ost
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Neuanschluss- und Überprüfungsvermessungen von Oberflächenwasserwassermessstellen in der Region Ost.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen "09 Leistungsverzeichnis_Los2.xlsx" und "10 Übersichtskarte_Los _2.pdf".
Geschätzter Wert ohne MwSt: 254820.03 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Region Süd
Losnummer: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß…
… Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort sind die einzelnen Vermessungsleistungen verteilt über das Land Brandenburg zu erbringen. Die Leistungsstandorte entnehmen Sie den Karten zu den einzelnen Losen.
… Glienicke
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Entfällt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestanforderungen:
I. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 1.5 Mio. EUR für Personen und mindestens 1.5 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
I. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 1.5 Mio. EUR für Personen und mindestens 1.5 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
Der Nachweis kann durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung erbracht werden.
II. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ §§ 45 I 2 Nr. 1, II, IV Nr. 4 VgV der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, mindestens ab Beginn der Geschäftstätigkeit zu erbringen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 20.000 EUR (netto) betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestanforderung:
Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten sechs (6, 2016 - 2021) Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen.
Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten sechs (6, 2016 - 2021) Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen.
Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Einmessung von Pegelnullpunkten und Anschluss an das amtliche Höhenmessnetz gemäß der Regelwerke LAWA-Pegelhandbuch (2018, 1. Auflage) oder Pegelvorschrift 1997 (1997, 4. Auflage)
Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Einmessung von Pegelnullpunkten und Anschluss an das amtliche Höhenmessnetz gemäß der Regelwerke LAWA-Pegelhandbuch (2018, 1. Auflage) oder Pegelvorschrift 1997 (1997, 4. Auflage)
Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei (2) Referenzen einzureichen.
Die Referenzleistungen gelten als erbracht, wenn sie durch den Auftraggeber abgerechnet wurden.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU),
- bei Bietergemeinschaftendie unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU).
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU),
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU),
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) und
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) und
- die Eigenerklärung als Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Eine Laufzeit von mehr als vier Jahren ist erforderlich, weil andernfalls nicht alle dem Auftragsgegenstand zuzurechnenden Messstellen Bestandteil der Rahmenvereinbarung sein könnten. Dies ist auf die unterschiedlichen Vermessungsrythmen zurückzuführen, die sich bei etwa zwei Drittel der Messstellen auf sechs Jahre belaufen. Diese Rhythmen können darüber hinaus durch äußere Umstände beeinflusst und teilweise über den Abstand von sechs Jahren hinaus ausgeweitet werden. Wenn alle Messstellen, die fachlich dem Leistungsgegenstand zuzuordnen und demnach bei der Auftragswertschätzung zu berücksichtigen sind, Gegenstand der Rahmenvereinbarung sein sollen, muss diese eine Laufzeit von mehr als vier Jahren aufweisen, damit die Messstellen innerhalb dieser Laufzeit überhaupt vermessen werden können.
Eine Laufzeit von mehr als vier Jahren ist erforderlich, weil andernfalls nicht alle dem Auftragsgegenstand zuzurechnenden Messstellen Bestandteil der Rahmenvereinbarung sein könnten. Dies ist auf die unterschiedlichen Vermessungsrythmen zurückzuführen, die sich bei etwa zwei Drittel der Messstellen auf sechs Jahre belaufen. Diese Rhythmen können darüber hinaus durch äußere Umstände beeinflusst und teilweise über den Abstand von sechs Jahren hinaus ausgeweitet werden. Wenn alle Messstellen, die fachlich dem Leistungsgegenstand zuzuordnen und demnach bei der Auftragswertschätzung zu berücksichtigen sind, Gegenstand der Rahmenvereinbarung sein sollen, muss diese eine Laufzeit von mehr als vier Jahren aufweisen, damit die Messstellen innerhalb dieser Laufzeit überhaupt vermessen werden können.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Eine Laufzeit von mehr als vier Jahren ist erforderlich, weil andernfalls nicht alle dem Auftragsgegenstand zuzurechnenden Messstellen Bestandteil der Rahmenvereinbarung sein könnten. Dies ist auf die unterschiedlichen Vermessungsrythmen zurückzuführen, die sich bei etwa zwei Drittel der Messstellen auf sechs Jahre belaufen. Diese Rhythmen können darüber hinaus durch äußere Umstände beeinflusst und teilweise über den Abstand von sechs Jahren hinaus ausgeweitet werden. Wenn alle Messstellen, die fachlich dem Leistungsgegenstand zuzuordnen und demnach bei der Auftragswertschätzung zu berücksichtigen sind, Gegenstand der Rahmenvereinbarung sein sollen, muss diese eine Laufzeit von mehr als vier Jahren aufweisen, damit die Messstellen innerhalb dieser Laufzeit überhaupt vermessen werden können.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Eine Laufzeit von mehr als vier Jahren ist erforderlich, weil andernfalls nicht alle dem Auftragsgegenstand zuzurechnenden Messstellen Bestandteil der Rahmenvereinbarung sein könnten. Dies ist auf die unterschiedlichen Vermessungsrythmen zurückzuführen, die sich bei etwa zwei Drittel der Messstellen auf sechs Jahre belaufen. Diese Rhythmen können darüber hinaus durch äußere Umstände beeinflusst und teilweise über den Abstand von sechs Jahren hinaus ausgeweitet werden. Wenn alle Messstellen, die fachlich dem Leistungsgegenstand zuzuordnen und demnach bei der Auftragswertschätzung zu berücksichtigen sind, Gegenstand der Rahmenvereinbarung sein sollen, muss diese eine Laufzeit von mehr als vier Jahren aufweisen, damit die Messstellen innerhalb dieser Laufzeit überhaupt vermessen werden können.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Im inhaltlichen Angebot wurde auf alle Leistungsbereiche der Leistungsbeschreibung eingegangen. Die Vorgehensweise zu den einzelnen Leistungsbereichen wurde plausibel, zielorientiert und unter Darstellung des erforderlichen Dokumentationsaufwandes erläutert. Dabei wurden Randbedingungen und Besonderheiten des Auftrags berücksichtigt, die eine intensive Beschäftigung mit der Leistungsbeschreibung und Erfahrungen mit vergleichbaren Vorhaben erkennen lassen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen für die zu erbringenden Leistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum, wenn die Lose an unterschiedliche Auftragnehmer vergeben werden können:
- Los 1: 255.207,70 EUR netto (303.697,16 EUR brutto)
- Los 2: 254.820,03 EUR netto (303.235,84 EUR brutto)
- Los 3: 202.137,51 EUR netto (240.543,64 EUR brutto)
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwertes.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R74B
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 118-333220 (2022-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 714065.33 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostprignitz-Ruppin
🏙️ Uckermark
🏙️
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-19 📅
Name: Vermessungsbüro Derksen König
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪 Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 714065.33 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4