Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
Ferner werden folgende Anforderungen an den Bieter gestellt:
- Umfassende, mindestens fünfjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Wirtschaftsverbänden und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (Kammern)
- Verfügung über ein Netzwerk in der regionalen Wirtschaft
- Sicherstellung einer angemessenen Tarifentlohnung in Anlehnung an den TV-L oder TVÖD mit dem Ziel einer personellen Kontinuität
Der Bieter hat seine Erfahrungen durch Vorlage entsprechender Referenznachweise mit den Angebotsunterlagen nachzuweisen. Ebenfalls hat der Bieter die bestehenden Netzwerke in der regionalen Wirtschaft sowie die bisherige Mitwirkung in diesen darzustellen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung
mit seinen Angebotsunterlagen abzugeben in welcher er bestätigt, dass er eine angemessene Tarifentlohnung seines Personals in Anlehnung an den TV-L oder TVÖD sicherstellt.
Folgende Anforderungen werden an das eingesetzte Personal des Bieters gestellt:
- Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit betrieblichen Abläufen und Strukturen in verschiedenen Branchen und unterschiedlich großen Betrieben der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes,
- Kenntnisse im Bereich der Akquisition für die Aufgabe, Arbeitgeber anzusprechen und für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
- Befähigung zur Anwendung von Verhandlungsstrategien und Beratungstechniken im betrieblichen Kontext mit Arbeitgebern,
- Erfahrungen mit Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben,
- Umfassende Erfahrung in der Kooperation/ Netzwerkarbeit mit Rehabilitationsträgern, dem Integrationsamt, den unternehmerischen Interessenverbänden und den Kammern,
- Umfassende Kenntnisse über die Leistungsarten der Arbeitsförderung sowie der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX/ SchwbAV,
- Kenntnisse aus dem Arbeits- /Tarifrecht und Sozialrecht,
- Kenntnisse im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen,
- Kenntnisse zur ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeit,
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der durch die Rehabilitationsträger gewährten Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. beruflichen Rehabilitation,
- Kenntnisse über die Abgrenzungen der Leistungskataloge der verschiedenen Kostenträger bzw. die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten,
- Verfügung über Beratungstechniken und Methoden der sozialen Arbeit,
- Verfügung über Moderations-, Präsentationstechniken.
Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete Berufsqualifikation verfügen:
- über einen Bachelor- oder gleichartigen Diplomabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozial- und Organisationspädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in oder Heilpädagoge/in verfügen oder
- das Studium der Rechtswissenschaften mindestens mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben (Diplomjurist/in) oder
- eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Aufgaben und Anforderungen, die mit der ausgeschriebenen Tätigkeit vergleichbar sind und außerdem die (fachgebundene) Hochschulreife,
Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Der Bieter hat mit seinen Angebotsunterlagen eine Eigenerklärung einzureichen in der er bestätigt, dass das von ihm eingesetzte Personal über die o.g. Qualifikationen/Kenntnisse/Erfahrungen verfügt. Sollten Zweifel bestehen, dass das eingesetzte Personal tatsächlich über bestimmte Qualifikationen/Kenntnisse/Erfahrungen verfügt, behält sich das LZN die Möglichkeit der Nachforderung von entsprechenden Nachweisen wie Zertifikaten, Referenznachweisen etc. zum Nachweis der angezweifelten Qualifikationen/Kenntnissen/Erfahrungen vor.