Der Landkreis Kulmbach ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) für die gesamte Abfallwirtschaft im Landkreisgebiet zuständig. Die Altpapiererfassung im Landkreis Kulmbach erfolgt über ein haushaltsnahes Holsystem (Papiertonne) und zusätzlich Wertstoffsäcke.
Der Landkreis Kulmbach beabsichtigt gemäß § 22 Abs. 1 KrWG ab dem 01.01.2023 einen Auftrag für die Einsammlung, Übergabe und Vermarktung von Altpapier (PPK) zu erteilen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einsammlung, Übergabe und Ver-marktung von Altpapier (PPK) im Landkreis Kulmbach”
Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Kulmbach ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) für die gesamte Abfallwirtschaft im Landkreisgebiet zuständig. Die...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Kulmbach ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) für die gesamte Abfallwirtschaft im Landkreisgebiet zuständig. Die Altpapiererfassung im Landkreis Kulmbach erfolgt über ein haushaltsnahes Holsystem (Papiertonne) und zusätzlich Wertstoffsäcke.
Der Landkreis Kulmbach beabsichtigt gemäß § 22 Abs. 1 KrWG ab dem 01.01.2023 einen Auftrag für die Einsammlung, Übergabe und Vermarktung von Altpapier (PPK) zu erteilen.
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Angebote können nur für eine Partie eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Einsammlung, Transport und Übergabe von Altpapier (PPK)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung📦
Ort der Leistung: Kulmbach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 95326 Kulmbach
Beschreibung der Beschaffung:
“• 4-wöchige Einsammlung (Leerung) aller bereitgestellten Behälter für Altpapier (PPK) im Landkreis Kulmbach
• Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle
•...”
Beschreibung der Beschaffung
• 4-wöchige Einsammlung (Leerung) aller bereitgestellten Behälter für Altpapier (PPK) im Landkreis Kulmbach
• Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle
• Transport des eingesammelten Altpapiers (PPK) zur Übergabestelle
• Übergabe des Altpapiers (PPK) an den Auftragnehmer von Los 2 an der Übergabestelle
• Bedarfsweise Übergabe von Verkaufsverpackungen aus Altpapier an die Systeme gem. Ver-packG
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftrag-geber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftrag-geber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Ver-tragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2: Übernahme und Vermarktung von Altpapier (PPK)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“• Übernahme des Altpapiers an der Übergabestelle
• Ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Altpapiers (PPK)” Dauer
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253436” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253436” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253436” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253436”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-10
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Kulmbach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): elektronische Angebotsöffnung, keine Bieter zugelassen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 174-492090 (2022-09-05)