Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammlung und Transport von Restabfall im Landkreis Ansbach
21271 RM 2022
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung: Einsammlung und Transport von Restabfall im Landkreis Ansbach
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Hauptbereich
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Ansbach ist als entsorgungspflichtige Körperschaft zuständig für die Restabfallentsorgung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Ansbach ist als entsorgungspflichtige Körperschaft zuständig für die Restabfallentsorgung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und die Abfuhr der über die graue Tonne und Zusatzabfallsäcke erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) in den jeweiligen Abfuhrbezirken (Los 1 bis 3) inkl. Transport/Anlieferung an die Übernahmestelle auf der Deponie „Im Diensfeld”, Aurach im Landkreis Ansbach. Die Entsorgung der Restabfälle erfolgt derzeit über den Abfallbeseitigungsverband Ansbach (ABV Ansbach) in den Müllheizkraftwerken Würzburg und Schweinfurt. Die Gebührenabrechnung im Landkreis Ansbach erfolgt über ein Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Restabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten. Die für den Einsatz des BIS erforderliche Fahrzeug- und Datenübertragungstechnik ist vom AN für seine Sammelfahrzeuge bereitzustellen und zu betrieben und die spezifischen Daten mit dem AN auszutauschen.
Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist: — der Behälteränderungsdienst sowie die zugehörige Beschaffung der Behälter und Transponder, — die Bereitstellung und der Betrieb der Übernahmestellen für die Restabfallsammlung sowie — die Verwertung/Entsorgung der Restabfallmengen.
Die mit der Restabfalltonne und Zusatzabfallsackabfuhr erfassten Abfälle werden für das Jahr 2024 auf 18.086,30 Mg (bezogen auf das gesamte Landkreisgebiet) prognostiziert. Das Vertragsgebiet umfasst die drei Abfuhrbezirke I (Los 1) II (Los 2) und III (Los 3) im Landkreis Ansbach mit folgenden für das Jahr 2024 prognostiziertem Behälterbestand:
Abfuhrbezirke I (Los 1): 25.120 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 1 Stk. 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.
Die angegebenen Mengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Vertragsbedingungen, Ziffer 9.1.7 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugeinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sofern keine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf kündigt, verlängert sich die Laufzeit „automatisch“ um...”
Beschreibung der Verlängerungen
Sofern keine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf kündigt, verlängert sich die Laufzeit „automatisch“ um jeweils ein Jahr. Die Vertragsdauer verlängert sich auf diese Weise maximal um drei Jahre.
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Zusätzliche Informationen: Weiteres siehe Vergabeunterlagen
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Losbeschreibung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Ansbach ist als entsorgungspflichtige Körperschaft zuständig für die Restabfallentsorgung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Ansbach ist als entsorgungspflichtige Körperschaft zuständig für die Restabfallentsorgung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und die Abfuhr der über die graue Tonne und Zusatzabfallsäcke erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) in den jeweiligen Abfuhrbezirken (Los 1 bis 3) inkl. Transport/Anlieferung an die Übernahmestelle auf der Deponie „Im Diensfeld”, Aurach im Landkreis Ansbach. Die Entsorgung der Restabfälle erfolgt derzeit über den Abfallbeseitigungsverband Ansbach (ABV Ansbach) in den Müllheizkraftwerken Würzburg und Schweinfurt. Die Gebührenabrechnung im Landkreis Ansbach erfolgt über ein Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Restabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten. Die für den Einsatz des BIS erforderliche Fahrzeug- und Datenübertragungstechnik ist vom AN für seine Sammelfahrzeuge bereitzustellen und zu betrieben und die spezifischen Daten mit dem AN auszutauschen.
Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist: — der Behälteränderungsdienst sowie die zugehörige Beschaffung der Behälter und Transponder, — die Bereitstellung und der Betrieb der Übernahmestellen für die Restabfallsammlung sowie — die Verwertung/Entsorgung der Restabfallmengen.
Die mit der Restabfalltonne und Zusatzabfallsackabfuhr erfassten Abfälle werden für das Jahr 2024 auf 18.086,30 Mg (bezogen auf das gesamte Landkreisgebiet) prognostiziert. Das Vertragsgebiet umfasst die drei Abfuhrbezirke I (Los 1) II (Los 2) und III (Los 3) im Landkreis Ansbach mit folgenden für das Jahr 2024 prognostiziertem Behälterbestand:
Abfuhrbezirke II (Los 2): 21.860 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 3 Stk. 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.
Die angegebenen Mengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Vertragsbedingungen, Ziffer 9.1.7 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Ansbach ist als entsorgungspflichtige Körperschaft zuständig für die Restabfallentsorgung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Ansbach ist als entsorgungspflichtige Körperschaft zuständig für die Restabfallentsorgung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sammlung und die Abfuhr der über die graue Tonne und Zusatzabfallsäcke erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) in den jeweiligen Abfuhrbezirken (Los 1 bis 3) inkl. Transport/Anlieferung an die Übernahmestelle auf der Deponie „Im Diensfeld”, Aurach im Landkreis Ansbach. Die Entsorgung der Restabfälle erfolgt derzeit über den Abfallbeseitigungsverband Ansbach (ABV Ansbach) in den Müllheizkraftwerken Würzburg und Schweinfurt. Die Gebührenabrechnung im Landkreis Ansbach erfolgt über ein Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Restabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten. Die für den Einsatz des BIS erforderliche Fahrzeug- und Datenübertragungstechnik ist vom AN für seine Sammelfahrzeuge bereitzustellen und zu betrieben und die spezifischen Daten mit dem AN auszutauschen.
Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist: — der Behälteränderungsdienst sowie die zugehörige Beschaffung der Behälter und Transponder, — die Bereitstellung und der Betrieb der Übernahmestellen für die Restabfallsammlung sowie — die Verwertung/Entsorgung der Restabfallmengen.
Die mit der Restabfalltonne und Zusatzabfallsackabfuhr erfassten Abfälle werden für das Jahr 2024 auf 18.086,30 Mg (bezogen auf das gesamte Landkreisgebiet) prognostiziert. Das Vertragsgebiet umfasst die drei Abfuhrbezirke I (Los 1) II (Los 2) und III (Los 3) im Landkreis Ansbach mit folgenden für das Jahr 2024 prognostiziertem Behälterbestand:
Abfuhrbezirke III (Los 3): 23.390 Abfallbehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 360 und 1 100 Liter gemäß DIN EN 840 und 5 Stk. 5 m³ Umleerbehälter aus verzinktem Stahlblech gem. DIN 30737.
Die angegebenen Mengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Vertragsbedingungen, Ziffer 9.1.7 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe L124).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000,00 EUR für Vermögensschäden oder 3.500.000,00 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - bei jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr - sowie 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L F01).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Sammlung und Transport von Restabfällen (min. 15.000 Behälter/Jahr), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe L124).
- detaillierte Beschreibung der Leistung (siehe Formblatt F01)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe L124).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe L124).
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes) (siehe Formblatt F01).
- Vorlegen der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-04
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots...”
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Anforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) Eigenerklärungen ab. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Zusatz zum Punkt IV.2.4 Sprache: Angebotsabgabe muss in deutscher Sprache erfolgen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Vergabekammer Nordbayern
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2022/S 171-484953 (2022-09-01)