Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
BL 1: Qualitätssicherung Bieter
Vorzulegen für den Bieter oder mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften:
- Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Sammeln", AVV-Nr. 20 03 07und mindestens eine gefährliche Abfallart,
sowie für alle weiteren Tätigkeiten dieses Vertrags, die selbst übernommen werden.
Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS, ISO 9000 ff oder ISO 14000 ff.
BL 2: Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, welche wesentliche Teile der Leistung übernehmen sollen
Dies sind:
- UA, welche die Sperrmüll- und/oder EAG-Abfuhr ganz oder teilweise übernehmen sollen
- UA, welche Behandlungsleistungen erbringen sollen (Erstbehandlung, Abnehmer von Behandlungsfraktionen, die 50% oder mehr des Inputs der Erstbehandlungsanlage ausmachen) - Es ist ein Efb-Zertifikat für die Tätigkeit und den Abfallschlüssel passend zur vorgesehenen Aufgabe einzureichen.
Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS, ISO 9000 ff oder ISO 14000 ff.
BL 3: Zulässigkeit Abfalltransporte durch Unterauftragnehmer:
- Es ist ein Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Befördern", Anzeige gemäß § 53 KrWG oder abfallrechtliche Transportgenehmigung) einzureichen.
Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen.
BL 4 Referenzen (mindestens eine Referenz, auch älter als 3 Jahre zulässig)
Vorzulegen für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer einschl. Eignungsleihgeber, welche die Sperrmüllabfuhr ganz oder teilweise übernehmen sollen.
- Abfuhr von Sperrmüll für mindestens 50.000 Einwohner
- Ansprechpartner bei den Referenz-Auftraggebern mit Kontaktdaten
BL 5 Personal- und Fahrzeugausstattung
Vorzulegen für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer einschl. Eignungsleihgeber, welche die Sperrmüllabfuhr ganz oder teilweise übernehmen sollen:
Anzahl Mitarbeiter, auftragsrelevante Fahrzeuge und Einrichtungen im Gesamtunternehmen sowie am zuständigen Standort, soweit ein solcher schon festliegt.
BL 6: Anlagenausstattung Sperrmüllbehandlung
Vorzulegen für Anlagen, in denen eine (nur) mechanische Sperrmüllbehandlung stattfinden soll (Erstbehandlung sowie Weiterbehandlung von Fraktionen der Erstbehandlung, die regelhaft mehr als 50% des Inputs ausmachen)
Es ist eine Beschreibung der Anlage mit ihren wesentlichen technischen Elementen und den wesentlichen Produktfraktionen einzureichen