Der Freistaat Bayern beabsichtigt, für die bayerischen nicht-polizeilichen Integrierten Leitstellen (ILS) und für die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried (SFS-G) neue Leitstellentechnik (Software und Hardware) zu beschaffen. Er wird dabei durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) vertreten, dieses durch die SFS-G. Zu dieser Leitstellentechnik zählen ein Einsatzleit- und Kommunikationssystem sowie Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), die zur Kommunikation und Unterstützung der Aufgabenerfüllung einer Leitstelle dienen. Alle wesentlichen Software- und Hardwaresysteme für die Erbringung der Leitstellenfunktion gemäß Art. 2 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) werden gemeinsam ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: D5-2282-62-11
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, für die bayerischen nicht-polizeilichen Integrierten Leitstellen (ILS) und für die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried (SFS-G) neue Leitstellentechnik (Software und Hardware) zu beschaffen. Er wird dabei durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) vertreten, dieses durch die SFS-G.
Zu dieser Leitstellentechnik zählen ein Einsatzleit- und Kommunikationssystem sowie Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), die zur Kommunikation und Unterstützung der Aufgabenerfüllung einer Leitstelle dienen. Alle wesentlichen Software- und Hardwaresysteme für die Erbringung der Leitstellenfunktion gemäß Art. 2 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) werden gemeinsam ausgeschrieben.
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, für die bayerischen nicht-polizeilichen Integrierten Leitstellen (ILS) und für die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried (SFS-G) neue Leitstellentechnik (Software und Hardware) zu beschaffen. Er wird dabei durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) vertreten, dieses durch die SFS-G.
Zu dieser Leitstellentechnik zählen ein Einsatzleit- und Kommunikationssystem sowie Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), die zur Kommunikation und Unterstützung der Aufgabenerfüllung einer Leitstelle dienen. Alle wesentlichen Software- und Hardwaresysteme für die Erbringung der Leitstellenfunktion gemäß Art. 2 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) werden gemeinsam ausgeschrieben.
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, für die bayerischen nicht-polizeilichen Integrierten Leitstellen (ILS) und für die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried (SFS-G) neue Leitstellentechnik (Software und Hardware) zu beschaffen. Er wird dabei durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) vertreten, dieses durch die SFS-G.
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, für die bayerischen nicht-polizeilichen Integrierten Leitstellen (ILS) und für die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried (SFS-G) neue Leitstellentechnik (Software und Hardware) zu beschaffen. Er wird dabei durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) vertreten, dieses durch die SFS-G.
Zu dieser Leitstellentechnik zählen ein Einsatzleit- und Kommunikationssystem sowie Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), die zur Kommunikation und Unterstützung der Aufgabenerfüllung einer Leitstelle dienen. Alle wesentlichen Software- und Hardwaresysteme für die Erbringung der Leitstellenfunktion gemäß Art. 2 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) werden gemeinsam ausgeschrieben.
Zu dieser Leitstellentechnik zählen ein Einsatzleit- und Kommunikationssystem sowie Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), die zur Kommunikation und Unterstützung der Aufgabenerfüllung einer Leitstelle dienen. Alle wesentlichen Software- und Hardwaresysteme für die Erbringung der Leitstellenfunktion gemäß Art. 2 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) werden gemeinsam ausgeschrieben.
Beschaffung eines Einsatzleit- und Kommunikationssystems sowie der Komponenten der IuK, die zur Kommunikation und Unterstützung der Aufgabenerfüllung einer Leitstelle dienen, insbesondere:
- Bereitstellung eines Einsatzleit- und Kommunikationssystems (Landeslizenz), bestehend aus den Kernkomponenten Kommunikationssystem und Einsatzleitsystem in den Leitstellen;
- Bereitstellung eines Hardware- und Software-Systems gemäß der genannten Mengengerüste…
… bzw. Ertüchtigung der vorhandenen Hardware in den Leitstellen gemäß der im Warenkatalog genannten Hardware- und Software-Komponenten unter der Rahmenvereinbarung Basisausstattung/Implementierung nach Einzelbeauftragung durch die Betreiber der Leitstellen;
… und den im Warenkatalog genannten Hardware- und Software-Komponenten für ein Schulungssystem und ein Testsystem an der SFS-G;
- Lieferung sowie Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme (Implementierung) der Gesamtsysteme in den Leitstellen gemäß dem Warenkatalog;
- Bereitstellung eines Systemservices in den Leitstellen
-- zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) und zur Anpassung der Konfigurationen,
-- zum proaktiven Monitoring,
-- zur Lieferung von verfügbaren Programmständen;
- Durchführung von Schulungen an den Leitstellen;
- Dokumentation der Gesamtsysteme in den Leitstellen;
- Erbringung von Entwicklungsleistungen nach Einzelabruf der Betreiber der Leitstellen aus der Rahmenvereinbarung Lokale Erweiterungen (nicht Gegenstand der Landeslizenz).
Betriebsleistungen in den Leitstellen sind nicht vom Leistungsumfang umfasst.
Die Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen, insbesondere den Vertragsbedingungen und der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 305 740 000 EUR 💰
Dauer: 96 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayernweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Keine.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
2. Erklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich „Leitstellen“ in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Mindeststandards:
Hinsichtlich des Kriteriums zu 1. besteht die Mindestanforderung, dass der Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 2,5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie mit mindestens 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden spätestens zum Leistungsbeginn abschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums vorhalten wird.
Hinsichtlich des Kriteriums zu 1. besteht die Mindestanforderung, dass der Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 2,5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie mit mindestens 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden spätestens zum Leistungsbeginn abschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums vorhalten wird.
Hinsichtlich des Kriteriums zu 2. besteht die Mindestanforderung, dass der durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich „Leitstellen“ mindestens 6 Mio. EUR betragen muss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten drei (3) Jahren vor dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung, dabei:
a. mindestens drei
- erfolgte Abnahmen von Implementierungen oder
- mit einem laufenden Servicevertrag betreute Implementierungen
eines vom Bewerber gelieferten Einsatzleitsystems für BOS-Leitstellen, die jeweils einen Zuständigkeitsbereich von mindestens 250.000 Einwohnern abdecken;
b. mindestens drei
eines vom Bewerber gelieferten Kommunikationssystems mit einer Notrufannahmefunktion und einer Anbindung an digitale Funknetze für BOS-Leitstellen, die jeweils einen Zuständigkeitsbereich von mindestens 250.000 Einwohnern abdecken;
c. mindestens eine
- erfolgte Abnahme einer Implementierung oder
- mit einem laufenden Servicevertrag betreute Implementierung
eines Vertretungsbetriebes zwischen zwei BOS-Leitstellen;
d. mindestens eine
eines vom Bewerber gelieferten Schulungs- oder Testsystems für BOS-Leitstellen. Das Schulungs- oder Testsystem kann Bestandteil der Implementierung einer Leitstelle sein;
e. mindestens eine
einer BOS-Leitstelle mit einer hochverfügbaren IT-Infrastruktur (z. B. redundante Server- und Storage-Systeme) auf Basis einer Virtualisierungslösung;
f. mindestens drei
- erfolgte Abnahmen von IT-Projekten oder
- mit einem laufenden Servicevertrag betreute IT-Projekte
für öffentliche Auftraggeber (z. B. Implementierung einer BOS-Leitstelle) mit einem Projektvolumen von jeweils mindestens 1,5 Mio. Euro (inkl. Mehrwertsteuer);
g. mindestens drei mit einem laufenden Servicevertrag betreute BOS-Leitstellen. Der Servicevertrag muss mindestens die Erbringung des Systemservice (Störungsbeseitigung und Bereitstellung von Programmständen) für Einsatzleit- oder Kommunikationssysteme umfassen.
g. mindestens drei mit einem laufenden Servicevertrag betreute BOS-Leitstellen. Der Servicevertrag muss mindestens die Erbringung des Systemservice (Störungsbeseitigung und Bereitstellung von Programmständen) für Einsatzleit- oder Kommunikationssysteme umfassen.
Sämtliche Referenzanforderungen a. bis g. sind abzudecken. Die Referenzanforderungen können mit einer oder mehreren Unternehmensreferenzen nachgewiesen werden.
Die Erklärungen bzw. Angaben sind auf dem Formblatt Unternehmensreferenzen (Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen) abzugeben.
2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Vollzeitmitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VZÄ, z. B. Informatiker, Ingenieure, Techniker) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich „Leitstellen“.
Die Erklärungen bzw. Angaben sind auf dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen) abzugeben.
Mindeststandards:
Hinsichtlich des Kriteriums zu 1. bestehen folgende Mindestanforderungen:
Zu a.: Mindestens drei Unternehmensreferenzen im betreffenden Bereich in einem Zuständigkeitsbereich von mindestens 250.000 Einwohnern.
Zu b.: Mindestens drei Unternehmensreferenzen im betreffenden Bereich in einem Zuständigkeitsbereich von mindestens 250.000 Einwohnern.
Zu c.: Mindestens eine Unternehmensreferenz im betreffenden Bereich.
Zu d.: Mindestens eine Unternehmensreferenz im betreffenden Bereich.
Zu e.: Mindestens eine Unternehmensreferenz im betreffenden Bereich.
Zu f.: Mindestens drei Unternehmensreferenzen im betreffenden Bereich mit einem Projektvolumen von jeweils mindestens 1,5 Mio. Euro (inkl. Mehrwertsteuer).
Zu g.: Mindestens drei Unternehmensreferenzen im betreffenden Bereich.
Hinsichtlich des Kriteriums zu 2. besteht folgende Mindestanforderung:
Durchschnittlich mindestens 50 Vollzeitmitarbeiter (VZÄ) im Tätigkeitsbereich „Leitstellen“ in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertungskriterien und deren Gewichtung sind in den Eignungskriterien (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) dargestellt. Die Bewertung der Eignung erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
- Unternehmensreferenzen bzgl. IT-Projekte mit mindestens 1,5 Mio. Euro Projektvolumen,
- Unternehmensreferenzen bzgl. Servicevertrag,
- Anzahl Mitarbeiter (VZÄ) im Tätigkeitsbereich „Leitstellen".
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Rolloutwird frühestens 24-36 Monate nach Zuschlag erfolgen können, da allein ca. 12Monate für Anpassung des Produkts erforderlich sind und Implementierung, Testund Abnahme in der SFS-G sowie Pilotbetrieb in zwei Leitstellen vor Abruferfolgen muss. Abruf muss gestaffelt möglich sein, da Leitstellenunterschiedlichen Hardware-Stand haben. Erstausstattung und Hardware-Tauschmuss möglich sein
Rolloutwird frühestens 24-36 Monate nach Zuschlag erfolgen können, da allein ca. 12Monate für Anpassung des Produkts erforderlich sind und Implementierung, Testund Abnahme in der SFS-G sowie Pilotbetrieb in zwei Leitstellen vor Abruferfolgen muss. Abruf muss gestaffelt möglich sein, da Leitstellenunterschiedlichen Hardware-Stand haben. Erstausstattung und Hardware-Tauschmuss möglich sein
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Rolloutwird frühestens 24-36 Monate nach Zuschlag erfolgen können, da allein ca. 12Monate für Anpassung des Produkts erforderlich sind und Implementierung, Testund Abnahme in der SFS-G sowie Pilotbetrieb in zwei Leitstellen vor Abruferfolgen muss. Abruf muss gestaffelt möglich sein, da Leitstellenunterschiedlichen Hardware-Stand haben. Erstausstattung und Hardware-Tauschmuss möglich sein
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Rolloutwird frühestens 24-36 Monate nach Zuschlag erfolgen können, da allein ca. 12Monate für Anpassung des Produkts erforderlich sind und Implementierung, Testund Abnahme in der SFS-G sowie Pilotbetrieb in zwei Leitstellen vor Abruferfolgen muss. Abruf muss gestaffelt möglich sein, da Leitstellenunterschiedlichen Hardware-Stand haben. Erstausstattung und Hardware-Tauschmuss möglich sein
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-03-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Freistaat Bayern beschafft für die SFS-G die Ausstattung mit Hard- und Softwarekomponenten sowie die "Landeslizenz" für das Einsatzleit - und Kommunikationssystem (ELS 2020) im Wege des sog. Hauptvertrags (EVB-IT Systemvertrag).
Der Freistaat Bayern wird weiter eine Rahmenvereinbarung Basisausstattung/Implementierung sowie eine Rahmenvereinbarung Lokale Erweiterungen mit dem Auftragnehmer schließen. Abrufberechtigt aus diesen Rahmenvereinbarungen sind die Betreiber der nicht-polizeilichen Integrierten Leitstellen (ILS), der nicht-polizeilichen Not-ILS (Vertretungsleitstellen) und der Feuerwehreinsatzzentrale im Freistaat Bayern. Die Einzelabrufe kommen direkt zwischen den jeweiligen Betreibern und dem Auftragnehmer zustande. Eine Abrufverpflichtung für die Betreiber besteht nicht, eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Der Freistaat Bayern wird weiter eine Rahmenvereinbarung Basisausstattung/Implementierung sowie eine Rahmenvereinbarung Lokale Erweiterungen mit dem Auftragnehmer schließen. Abrufberechtigt aus diesen Rahmenvereinbarungen sind die Betreiber der nicht-polizeilichen Integrierten Leitstellen (ILS), der nicht-polizeilichen Not-ILS (Vertretungsleitstellen) und der Feuerwehreinsatzzentrale im Freistaat Bayern. Die Einzelabrufe kommen direkt zwischen den jeweiligen Betreibern und dem Auftragnehmer zustande. Eine Abrufverpflichtung für die Betreiber besteht nicht, eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 019-045223 (2022-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Angaben unter den Ziffern II.1.7) ("Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)") und V.2.4) ("Angaben zum Wert des Auftrags/Loses") stützen sich auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Einsatzleit- und Kommunikationssystems sowie der Komponenten der IuK, die zur Kommunikation und Unterstützung der Aufgabenerfüllung einer Leitstelle dienen, insbesondere:- Bereitstellung eines Einsatzleit- und Kommunikationssystems (Landeslizenz), bestehend aus den Kernkomponenten Kommunikationssystem und Einsatzleitsystem in den Leitstellen;- Bereitstellung eines Hardware- und Software-Systems gemäß der genannten Mengengerüste bzw. Ertüchtigung der vorhandenen Hardware in den Leitstellen gemäß der im Warenkatalog genannten Hardware- und Software-Komponenten unter der Rahmenvereinbarung Basisausstattung/Implementierung nach Einzelbeauftragung durch die Betreiber der Leitstellen;- Bereitstellung eines Hardware- und Software-Systems gemäß der genannten Mengengerüste und den im Warenkatalog genannten Hardware- und Software-Komponenten für ein Schulungssystem und ein Testsystem an der SFS-G;- Lieferung sowie Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme (Implementierung) der Gesamtsysteme in den Leitstellen gemäß dem Warenkatalog;- Bereitstellung eines Systemservices in den Leitstellen-- zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) und zur Anpassung der Konfigurationen,-- zum proaktiven Monitoring,-- zur Lieferung von verfügbaren Programmständen;- Durchführung von Schulungen an den Leitstellen;- Dokumentation der Gesamtsysteme in den Leitstellen;- Erbringung von Entwicklungsleistungen nach Einzelabruf der Betreiber der Leitstellen aus der Rahmenvereinbarung Lokale Erweiterungen (nicht Gegenstand der Landeslizenz).Betriebsleistungen in den Leitstellen sind nicht vom Leistungsumfang umfasst.Die Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen, insbesondere den Vertragsbedingungen und der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen.
Beschaffung eines Einsatzleit- und Kommunikationssystems sowie der Komponenten der IuK, die zur Kommunikation und Unterstützung der Aufgabenerfüllung einer Leitstelle dienen, insbesondere:- Bereitstellung eines Einsatzleit- und Kommunikationssystems (Landeslizenz), bestehend aus den Kernkomponenten Kommunikationssystem und Einsatzleitsystem in den Leitstellen;- Bereitstellung eines Hardware- und Software-Systems gemäß der genannten Mengengerüste bzw. Ertüchtigung der vorhandenen Hardware in den Leitstellen gemäß der im Warenkatalog genannten Hardware- und Software-Komponenten unter der Rahmenvereinbarung Basisausstattung/Implementierung nach Einzelbeauftragung durch die Betreiber der Leitstellen;- Bereitstellung eines Hardware- und Software-Systems gemäß der genannten Mengengerüste und den im Warenkatalog genannten Hardware- und Software-Komponenten für ein Schulungssystem und ein Testsystem an der SFS-G;- Lieferung sowie Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme (Implementierung) der Gesamtsysteme in den Leitstellen gemäß dem Warenkatalog;- Bereitstellung eines Systemservices in den Leitstellen-- zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) und zur Anpassung der Konfigurationen,-- zum proaktiven Monitoring,-- zur Lieferung von verfügbaren Programmständen;- Durchführung von Schulungen an den Leitstellen;- Dokumentation der Gesamtsysteme in den Leitstellen;- Erbringung von Entwicklungsleistungen nach Einzelabruf der Betreiber der Leitstellen aus der Rahmenvereinbarung Lokale Erweiterungen (nicht Gegenstand der Landeslizenz).Betriebsleistungen in den Leitstellen sind nicht vom Leistungsumfang umfasst.Die Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen, insbesondere den Vertragsbedingungen und der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen.