Sicherungsleistungen für die Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Zuge der Realisierung der Elektrifizierung der Strecke A1 der AKN
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-01.
Auftragsbekanntmachung (2022-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Kurze Beschreibung:
“Sicherungsleistungen für die Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Zuge der Realisierung der Elektrifizierung der Strecke A1 der AKN” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Ort der Leistung
NUTS region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: AKN Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2
Postleitzahl: 24568
Postort: Kaltenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.akn.de🌏
E-Mail: m.geng@akn.de📧
Telefon: +49 4191/933841📞
Fax: +49 4191/93398841 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E23357417🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-05 📅
Datum des Beginns: 2023-01-16 📅
Datum des Endes: 2025-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 150-430695
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
“Vorbehalte -Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushalts-rechtlicher oder genehmigungsrechtlicher...”
Vorbehalte -Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushalts-rechtlicher oder genehmigungsrechtlicher Gründe auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet werden muss ferner weist die AKN daraufhin, dass das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss: wenn kein zuschlagsfähiges, wirtschaftliches Angebot vorliegt
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Quelle: OJS 2022/S 150-430695 (2022-08-01)