Elektroenergieversorgung im Verbandsgebiet des AZV Merseburg

AZV Merseburg

Elektroenergieversorgung von Abwasseranlagen Los 1 und Los 2 mit Niederspannung für die Jahre 2023 bis 2025

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 173_AZM_01-2022-0007
Kurze Beschreibung:
Elektroenergieversorgung von Abwasseranlagen Los 1 und Los 2 mit Niederspannung für die Jahre 2023 bis 2025
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saalekreis 🏙️
Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: AZV Merseburg
Postanschrift: Bahnhofstraße 29a
Postleitzahl: 06258
Postort: Schkopau
Kontakt
Internetadresse: https://www.azv-merseburg.de 🌏
E-Mail: info@azv-merseburg.de 📧
Telefon: +49 3461-547970-10 📞
Fax: +49 3461-547970-29 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-182d3effddc-241b1e2bd67de97a 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-08 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-13 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 176-497669
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung RLM
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Elektroenergie; Los 1: Registrierende Lastenmessung (RLM) Lieferstelle ca. 1 MWh/a; 255 kW 15 Minuten Spitzenwert; für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025.
Bei Los 1 handelt es sich um eine leistungsgemessene Lieferstelle mit Fernauslesung versorgt in Niederspannung.
Sollten Mehrkosten bei dem Auftragnehmer entstehen, sind diese den AZV Merseburg schriftlich nachzuweisen. Diese sind über eine anzugebende Preisgleitformel (Grundlage statistische Veröffentlichung der Bundesagenturen) im Angebot mitzuteilen.
Ausweisung der Einzelpreisbestandteile für Wirkarbeit
Ggfls. Ausweisung Grundkosten je Monat und Abnahmestelle
Bei der Berechnung der Gesamtkosten über die Jahre müssen die aktuellen Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern incl. Mehrwertsteuern (Stand 01.09.2022) einbezogen werden
Da nach der Information zur Nichtberücksichtigung eine Einspruchsfrist von 15 Tagen einzuhalten ist bitten wir um eine geeignete Formel, die im Falle einer verzögerten Auftragsvergabe angesetzt würde.
Bezeichnung des Loses: Lieferung SLP
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Elektroenergie; Los 2 ca. 0,415 MWh/a für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025.
Bei Los 2 handelt es sich um 112 nicht leistungsgemessene Lieferstellen ohne Fernauslesung, versorgt in Niederspannung. Ausweisung der Einzelpreisbestandteile für Wirkarbeit. Ggfls. Ausweisung Grundkosten je Monat und Abnahmestelle
Bei der Berechnung der Gesamtkosten über die Jahre müssen die aktuellen Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern incl. Mehrwertsteuern (Stand 01.09.2022) einbezogen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sachsen-Anhalt, Saalekreis, Netzgebiet der Mitnetz GmbH und den Stadtwerken Merseburg GmbH

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Erklärung das sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Erklärung das über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Referenzen auf Nachfrage

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Technischer Bereich
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-182d3effddc-241b1e2bd67de97a 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141115 📠
Internetadresse: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des
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Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 176-497669 (2022-09-08)