Emissionszertifikate / CO2-Zertifikate

Technische Universität Kaiserslautern

Erwerb/Ankauf von 20.000 t European Allowances (EUA) Emissionszertifikaten / CO2-Zertifikaten für Liegenschaften der TU Kaiserslautern

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-01-31 Auftragsbekanntmachung
2022-04-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Referenznummer: 2022-TUK-0238
Kurze Beschreibung:
Erwerb/Ankauf von 20.000 t European Allowances (EUA) Emissionszertifikaten / CO2-Zertifikaten für Liegenschaften der TU Kaiserslautern
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erwerb von CO2-Emissionsrechten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Kaiserslautern
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 47
Postleitzahl: 67663
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: https://www.uni-kl.de/ 🌏
E-Mail: vergabeteam1@verw.uni-kl.de 📧
Telefon: +49 6312052221 📞
Fax: +49 631205122221 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXTGYYDYETS/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXTGYYDYETS 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-04 📅
Datum des Endes: 2022-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 025-060613
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferzeitraum: bis 15.04.2022 - 12:00 Uhr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 20 67663 Kaiserslautern

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über
- Eintragung in Berufsregister/Handelsregister,
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahrens, Beantragung der Eröffnung oder ob Beantragung mangels Masse abgelehnt wurde oder Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- Liquidation des Unternehmens,
- Nichtvorlage schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Fragestellen,
- Zahlung von Steuern und Abgaben,
- Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft.
(vgl. Anlage_Eigenerklärung)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz- und Mitarbeiterzahlen der letzten drei Jahre (vgl. Anlage_wirt.Leistungsfähigkeit)
LTTG Mustererklärung 3 RLP
Technische und berufliche Fähigkeiten: Mind. 1 Referenz

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abt. 2.3 - Vergabe und Beschaffung
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXTGYYDYETS/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt.
2. Bieterfragen sollen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt.
3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.
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Die TU Kaiserslautern führt die elektronische Rechnungsverarbeitung ein.
Wir möchten Sie bitten, uns Rechnungen ab dem 15.07.2021 ausschließlich auf elektronischem Weg zukommen zu lassen.
Bitte nutzen Sie hierfür folgendes E-Mail-Postfach: invoice@uni-kl.de
Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDYETS

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 025-060613 (2022-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 075-200048
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 025-060613
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDYC3G
Quelle: OJS 2022/S 075-200048 (2022-04-11)