Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und 124 GWB (vgl. Formblatt KEV 179- Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (vgl. Formblatt KEV 179- Eigenerklärung zur Eignung )
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt KEV 179 - Eigenerklärung zur Eignung )
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. Formblatt KEV 179 - Eigenerklärung zur Eignung )
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. Formblatt KEV 179 - Eigenerklärung zur Eignung )
Die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblattes KEV 179 – Eigenerklärung zur Eignung – und unter Berücksichtigung der übrigen o.g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (soweit der Betrieb Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist)-
- Berufs-/Handelsregisterauszug-
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.