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Ort der Leistung: Bad Dürkheim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ortsgemeinde Iggelbach Dorfstraße 72 67471 Elmstein
Beschreibung der Beschaffung: siehe "Aufgabenbeschreibung TGA.doc"
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Sommer 2025.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe "Teilnahme und Eignung für das Vergabeverfahren.doc"
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe "Teilnahme und Eignung für das Vergabeverfahren.doc"
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe "Teilnahme und Eignung für das Vergabeverfahren.doc"
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Ingenieure; Landesgesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (IngKaG)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe "Teilnahme und Eignung für das Vergabeverfahren.doc"
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-07-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-06-07
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
Zimmer 216
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
“Zusätzliche Angaben zur den Zuschlagskriterien:
-Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i.S.d. § 132 SGB IX...”
Zusätzliche Angaben zur den Zuschlagskriterien:
-Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i.S.d. § 132 SGB IX (=bevorzugte Einrichtungen)
Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtungen abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die Bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der Bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei der Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen.
-Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
-Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YDBY57Q
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt
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Quelle: OJS 2022/S 089-242837 (2022-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 153110.50 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 089-242837
Auftragsvergabe
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Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Ebert GmbH
Postanschrift: Mahlastr. 102
Postort: Frankenthal
Postleitzahl: 67227
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6233459440📞
E-Mail: mail@ingenieurbuero-ebert.de📧
Fax: +49 62334594420 📠
Region: Bad Dürkheim🏙️
URL: http://www.ingenieurbuero-ebert.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 115 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 153110.50 💰
“Zusätzliche Angaben zur den Zuschlagskriterien:
-Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i.S.d. § 132 SGB IX...”
Zusätzliche Angaben zur den Zuschlagskriterien:
-Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i.S.d. § 132 SGB IX (=bevorzugte Einrichtungen)
Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtungen abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die Bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der Bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei der Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen.
-Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
-Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YDBY5WC
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Quelle: OJS 2022/S 125-355939 (2022-06-28)