Zusätzliche Informationen
Die konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsaufforderung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (50 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektbeteiligten im Rahmen der Verhandlungsgespräche (50 %).
Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 50 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 50 Punkte. Ein fiktives oder tatsächliches Angebot, welches mindestens 150 % des günstigsten Angebots entspricht, erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt.
Die Bieter sind in Ihrer Kalkulation und Angebotslegung generell frei. Es ist von einer stufenweisen Beauftragung auszugehen, wobei zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI gemäß Auftragssoll vergeben werden. Die Leistungsphasen 3-9 werden optional ausgeschrieben.
Ein absolut belastbares, optimales Bearbeitungskonzept ist von großer Bedeutung für die Vergabestelle. Dessen Vorstellung im Rahmen des Präsentations- und Verhandlungsgesprächs wird daher mit insgesamt 50 % in die Endwertung einfließen, es sind somit maximal 50 Punkte zu erreichen.
Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Zur Veranschaulichung können Skizzen oder Pläne herangezogen werden. Gewertet werden das Konzept der Projektplanung (30 % der Gesamtwertung), der Projektumsetzung (10 % der Gesamtwertung) und des Gesamteindrucks der Präsentation (10 % der Gesamtwertung). Weitere Unterwichtungskriterien sind noch nicht festgelegt, diese werden ggf. bei Start des Verhandlungsverfahrens transparent dargestellt.
Vor diesem Hintergrund wird bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt explizit darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in der „Checkliste Leistungsfähigkeit“ benannten verantwortlichen Personen für • die Projektleitung und • stellvertretende Projektleitung und • Planungsleitung Objektplanung (ggf. Personenidentität möglich) und • Planungsleitung TGA (ggf. Personenidentität möglich) zwingend an dem Termin im Verhandlungsverfahren teilnehmen müssen, da sonst der Erhalt der vollen Punktzahl nicht möglich ist. Dies gilt nicht bei Personenidentität.
Etwaige Vertreter (z.B. Geschäftsführer o.ä.), die im Auftragsfall die Ausführung nicht übernehmen, können nicht bewertet werden, da ansonsten die Auftragsbezogenheit nicht gegeben wäre. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass es für die Wertung relevant sein kann, dass – sofern mehrere Verantwortliche benannt sein sollten – alle Verantwortlichen im Rahmen der Präsentation vortragen, damit die Vergabestelle einen Eindruck von den beteiligten Personen erlangen kann.
ACHTUNG: FÜR DEN TEILNAHMEANTRAG SIND DIESE ANGABEN NOCH NICHT RELEVANT! ES MUSS WEDER EIN ANGEBOT KALKULIERT WERDEN NOCH EINE PRÄSENTATION ERSTELLT WERDEN! DIE ANGABEN DIENEN NUR DER MAXIMALEN TRANSPARENZ.
Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekannt gemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.
Auf das Erstangebot wird ohne weitere Verhandlungen nicht der Zuschlag erteilt.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten der Vergabestelle. Der Abruf weiterer Stufen setzt u.U. auch weitere Bewilligungen durch den Fördermittelgeber voraus.
Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
• mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“),
• mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“) mit dort geforderten Nachweisen • mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),
• mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und • mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von sechs Kalendertagen nachfordern.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung.