Der Auftraggeber ist Betreiber der Müllverbrennungsanlage (MVA) in Hamm und hat als solcher u. a. die beim Rauchgasreinigungsprozess der MVA Hamm anfallenden Rückstände zu entsorgen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Entsorgung von Rückständen aus dem Rauchgasreinigungsprozess der MVA Hamm durch den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der als Vergabeunterlage abrufbaren (siehe Abschnitt I.3) Leistungsbeschreibung. Hierbei handelt es sich zum einen um Filterstäube (Flugstäube) der AVV-Nr. 19 01 13* sowie um Rea-Salze der AVV-Nr. 19 01 07*.
Der Auftrag umfasst neben der Entsorgung auch die kontinuierliche Abholung der Rückstände bei der MVA Hamm und den Transport zu der vom Auftragnehmer eingesetzten Entsorgungsanlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung der Rückstände der Rauchgasreinigung der MVA Hamm
5341/22
Produkte/Dienstleistungen: Aschenbeseitigung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber ist Betreiber der Müllverbrennungsanlage (MVA) in Hamm und hat als solcher u. a. die beim Rauchgasreinigungsprozess der MVA Hamm...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber ist Betreiber der Müllverbrennungsanlage (MVA) in Hamm und hat als solcher u. a. die beim Rauchgasreinigungsprozess der MVA Hamm anfallenden Rückstände zu entsorgen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Entsorgung von Rückständen aus dem Rauchgasreinigungsprozess der MVA Hamm durch den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der als Vergabeunterlage abrufbaren (siehe Abschnitt I.3) Leistungsbeschreibung. Hierbei handelt es sich zum einen um Filterstäube (Flugstäube) der AVV-Nr. 19 01 13* sowie um Rea-Salze der AVV-Nr. 19 01 07*.
Der Auftrag umfasst neben der Entsorgung auch die kontinuierliche Abholung der Rückstände bei der MVA Hamm und den Transport zu der vom Auftragnehmer eingesetzten Entsorgungsanlage.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 6 000 000 💰
Der Auftragnehmer hat sämtliche in der MVA Hamm anfallenden Filterstäube und Rea-Salze (RGR-Rückstände) unter Beachtung aller hierbei einschlägigen rechtlichen Vorschriften zu entsorgen, insbesondere die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der RGR-Rückstände auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises sicherzustellen. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Entsorgung zu erfolgen. Der Abfallhierarchie folgend soll die Verwertung im Untertageversatz mit belegtem Langzeitsicherheitsnachweis nach Versatzverordnung erfolgen. Bedarfsweise (insb. bei Störungen der Verwertungsanlage, die im Regelfall genutzt wird) kann die Entsorgung auch in einer Untertagedeponie entsprechend der Klasse IV der Deponieverordnung stattfinden.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören auch die kontinuierliche Abholung der RGR-Rückstände bei der MVA Hamm und der Transport zu der vom Auftragnehmer eingesetzten Entsorgungsanlage. Dem Auftragnehmer obliegt dabei insbesondere auch die gesamte damit verbundene Logistik und Disposition. Bei der vom Auftragnehmer durchgeführten Beförderung der Abfälle sind die einschlägigen Vorschriften ADR/GGVSEB zu beachten und einzuhalten.
Die durchschnittliche Jahresmenge der zu entsorgenden Flugstäube beträgt ca. 6 000 t/a und die durchschnittliche Jahresmenge der zu entsorgenden Rea-Salze ca. 10 000 t/a.
Die Rückstände werden im Regelfall zur Abholung mittels Silozug bereitgestellt. Die Abholung der Flugstäube und Rea-Salze hat grundsätzlich werktags mit einem geeigneten Fahrzeug zu erfolgen. Geeignet sind Silofahrzeuge des Typs AT (gemäß ADR).
In Ausnahmefällen kann die Bereitstellung der Flugstäube bzw. Rea-Salze auch in Big Bags erfolgen. Bei einer durch den Auftragnehmer durchgängig sichergestellten Entsorgung der Flugstäube und Rea-Salze, d.h. bei Vermeidung zu hoher Silofüllstände (>85% Füllstand bei Flugstäuben, >70% bei Rea-Salzen), ist eine Bereitstellung in Big Bags allerdings nicht zu erwarten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 6 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
1. die Jahresumsätze des Unternehmens aus der Entsorgung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
1. die Jahresumsätze des Unternehmens aus der Entsorgung von Filterstäuben, Rea-Salzen oder vergleichbaren Abfällen aus Abgasreinigungsanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Zur Nachweisführung zu Punkt 1 genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt (Vergabeunterlage B00). Zu Ziffer 2 ist ein Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen oder eine entsprechende Deckungszusage einer Versicherung für den Auftragsfall einzureichen; eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend.
“Zu 1) Gefordert wird ein Mindestumsatz von 1 Mio. EUR aus den genannten Leistungen entweder im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr oder im Durchschnitt...”
Zu 1) Gefordert wird ein Mindestumsatz von 1 Mio. EUR aus den genannten Leistungen entweder im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zu 2) Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung oder entsprechende Deckungszusage einer Versicherung für den Auftragsfall.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen über die Entsorgung von Abfällen, die der Abfallschlüsselnummer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen über die Entsorgung von Abfällen, die der Abfallschlüsselnummer AVV Nr. 190113* entsprechen, in den letzten 5 Jahren (das Leistungsende darf nicht vor dem 31.12.2017 liegen).
2) Referenzen über die Entsorgung von Abfällen, die der Abfallschlüsselnummer AVV Nr. 190107* entsprechen, in den letzten 5 Jahren (das Leistungsende darf nicht vor dem 31.12.2017 liegen).
3) Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die durchzuführenden Tätigkeiten und bezogen auf die vom Bieter in der Leistungsbeschreibung benannten Entsorgungsanlagen.
4) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Zum Nachweis genügen bei den Ziffer 1, 2 und 4 Eigenerklärungen, für die entsprechende Formulare (Referenzformular und Formular Nachunternehmererklärung) mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt werden. Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG ist durch Einreichung einer Kopie des Zertifikats nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu den Ziffern 1 und 2 sind für jede der beiden Referenzkategorien jeweils mindestens zwei Referenzen nachzuweisen, bei denen jeweils (d. h. je Referenz)...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu den Ziffern 1 und 2 sind für jede der beiden Referenzkategorien jeweils mindestens zwei Referenzen nachzuweisen, bei denen jeweils (d. h. je Referenz) mindestens eine Menge von 2.000 t/a entsorgt wurde.
Zu Ziffer 3 ist die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nachzuweisen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-05
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-05
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Ende 2024/Anfang 2025
Zusätzliche Informationen
“Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3...”
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6D0M
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 170-482241 (2022-08-31)
Ergänzende Angaben (2022-10-11)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 170-482241
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 05/10/2022
Ortszeit: 09:00
Neuer Wert
Text: Tag: 19/10/2022
Ortszeit: 12:00
Quelle: OJS 2022/S 199-566369 (2022-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 3602840.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 3602840.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 170-482241
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: C.C. Umwelt GmbH
Postanschrift: Bataverstraße 25
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47809
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 3602840.00
Höchstes Angebot: 3602840.00
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6MXP
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Quelle: OJS 2022/S 230-661767 (2022-11-24)