Entsorgung Sortierreste ab 2023

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe

Entsorgung von Resten aus der Wertstoffsortierung im Landkreis Karlsruhe

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-05-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: AWLK-2022-0002
Kurze Beschreibung: Entsorgung von Resten aus der Wertstoffsortierung im Landkreis Karlsruhe
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 2-6, Gebäude 5110 A
Postleitzahl: 76646
Postort: Bruchsal
Kontakt
Internetadresse: http://www.awb-landkreis-karlsruhe.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@awb.landratsamt-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 725198206408 📞
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-180db4fc0ee-1421841768db986e 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-180db4fc0ee-1421841768db986e 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-27 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 102-285057
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Behandlung von Resten aus der Wertstoffsortierung (Sortierreseten) des Landkreises Karlsruhe
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 30.06.2023 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2024.
2. Verlängerungsoption (beidseitig): Falls der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht bis zum 30.06.2024 kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2025.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach III.1.3) werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich.
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2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 GWB,
124 GWB,
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2019, 2020, 2021 (ggfs. vorläufig),
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
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- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
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- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
- Im Falle eines Bahntransports: Eigenerklärung zum Vorliegen einer Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch Unfälle beim Betrieb einer Eisenbahn verursachten Personenschäden und Sachschäden bei einem im Inland zum Betrieb einer solchen Haftpflichtversicherung befugten Versicherer mit einer Deckungssumme von mindestens insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis, welche für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung steht, bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
- die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019, 2020 und 2021 (ggfs. vorläufig), in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,
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- Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung, Umweltschadensversicherung sowie im Falle eines Bahntransport einer Haftpflichtversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen,
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- Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Referenzen
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Restabfällen mit einer Leistungsmenge von 7.000 Mg pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen.
Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Entsorgung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
B) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) für die vorgesehene(n) Behandlungsanlage(n) hinsichtlich der Tätigkeiten "Behandeln", "Verwerten" oder "Beseitigen" der leistungsgegenständlichen Abfallart.
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- das/die Zertifikat(e)
Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Behandlung des Abfalls ist/sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Behandlung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
C) Zertifikat Zulassung Bahnunternehmen (sofern Bahntransporte geplant sind)
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer gültiger Zertifizierung als zugelassenes Bahnunternehmen des/der für die Bahntransporte vorgesehene(n) Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Bahntransporte vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
D) Transportgenehmigung
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer gültiger Transportgenehmigung des/der für die Transporte vorgesehene(n) Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
- die Transportgenehmigung(en)
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Transporte vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
E) Güterkraftverkehrsgenehmigung
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer gültiger Güterkraftverkehrsgenehmigung des/der für die Transporte vorgesehene(n) Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
- die Güterkraftverkehrsgenehmigung(en)
F) Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen
- Eigenerklärung über die Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen.
- Genehmigungsbescheid sowie Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2018 bis 2020
G) Ausfallverbund
- Eigenerklärung über einen Ausfallverbund in Höhe von 1/12 der jeweiligen Jahresmenge.
- eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber über die Verfügbarkeit des Ausfallverbundes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabestelle weist auf die "Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle (Autarkie-VO)" vom 22. August 2015 (GBl. Nr. 17, S. 799) in Kraft getreten am 19. September 2015 hin, deren § 1 und deren Anlage zu § 1 eine rechtsverbindliche Vorgabe für dieses Vergabeverfahren darstellt. Die zu entsorgenden vergabegegenständlichen Reste aus Wertstoffsortieranlagen (Sortierreste) sind keine Siedlungsabfälle i.S. v. § 1 Ziffer 1 der Autarkie-VO. Das sog. Autarkieprinzip betrifft die vergabegegenständlichen Abfälle somit nicht.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
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Grenzüberschreitende Abfallverbringung: Soweit Abfälle nicht in der Bundesrepublik Deutschland behandelt werden sollen, hat der Bieter (Auftragnehmer) die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften für die grenzüberschreitende Abfallverbringung zu beachten und einzuhalten. Der Bieter bzw. Auftragnehmer hat alle im Zusammenhang mit der Abfallverbringung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbundenen Aufgaben inklusive der erforderlichen Behördenverfahren und Maßnahmen eigenverantwortlich durchzuführen und insbesondere die damit verbundenen Kosten einschließlich etwaiger Gebühren, Abgaben und Zölle sowie Risiken zu tragen. Hierzu zählen auch etwaige Fremdwährungsrisiken ausländischer Bieter bzw. Auftragnehmer.
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Bieter haben bei der Durchführung von Transporten ab den Übergabestellen die Regelungen für Kabotagefahrten in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten und einzuhalten. Auch hierdurch entstehende Kosten sind durch den Bieter bzw. Auftragnehmer zu tragen.
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Die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Zertifikate müssen während der Auftragsdurchführung vorliegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sekretariat
Internetadresse: www.awb-landkreis-karlsruhe.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-180db4fc0ee-1421841768db986e 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anznehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.
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Für die Entsorgung von Resten aus der Wertstoffsortierung besteht eine Preisobergrenze von 155 EUR/Mg. Die Preisobergrenze versteht sich netto (ohne Mehrwertsteuer) frei Gebietskörperschaft für alle vergabegegenständlichen Leistungen (Entsorgung und Transport) unter Anwendung der Auswertungsmengengerüste bezogen auf die angebotenen Entgelte. Angebote, deren Preise oberhalb der festgelegten Preisobergrenze liegen, werden von der Angebotswertung ausgeschlossen und nicht gewertet.
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Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
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Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
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Bekanntmachungs-ID: 180db4fc0ee-1421841768db986e

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2022/S 102-285057 (2022-05-24)