Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes o. Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Berufs-/
Handelsregisterauszug bzw. bei der Industrie- u. Handelskammer. Andere Nachweise für die Erlaubnis zur
Berufsausübung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in eine Berufs-/Handelsregisters besteht.)
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers. Bieter, die ihren Sitz nicht
in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden Versicherungsträger
an.)
- Zugelassen sind Bieter nur wenn keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot
(§132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB,
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich
der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel
2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter
im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB),
Bildung terroristischer Vereinigungen(§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
(§ 129b StGB), Menschenhandel (§§232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB),
Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261
StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266
StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte
im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei
Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306
StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter
Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Dass kein Mitarbeiter in Leitungsfunktion die letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden
ist.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim
Bundesamt für Justiz anfordern.
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- Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen einer Eigenerklärung
zur Eignung (VHB 124) welche den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann
vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines
Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ−VOL−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter
hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den
Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.