Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen: Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die mindestens 3 Referenzen über die fachgerechte Entsorgung von Leiterseilen mit einer Projektlaufzeit von mindestens 2 Monaten in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nachweisen können. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Vorlage von Referenzlisten. Referenzlisten müssen u. a. folgende Angaben pro Referenz beinhalten:
- Auftraggeber (Adresse, Ansprechpartner, Telefon) Inhalt Referenzliste: Kurze Projektbeschreibung/Hauptleistungsinhalte, Auftragsvolumen, Dauer d. Projekts, Nachweis der Verwertung
- Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind, sofern bereits eine derartige Aussage möglich ist.
- Eignungsleihe (technisch):Im Fall, dass sich der Bewerber auf die Eignung eines Subunternehmers (eines Dritten) bezieht, sind die Unterlagen entsprechend durch den Subunternehmer zu erstellen und zu unterschreiben. Eine Bestätigung des Subunternehmers, dass er seine technische Leistungsfähigkeit im Auftragsfall zur Verfügung stellt, ist einzureichen.
- Zertifizierung Safety Culture Ladder (SCL):Sind Sie dazu bereits sich zur Zertifizierung nach "Safety Culture Ladder" (SCL Light Statement Zertifizierungsstufe 3) spätestens nach 12 Monaten nach Vertragsunterzeichnung zu verpflichten?
- Sprachkenntnisse: 1) Vorlage einer Eigenerklärung, dass die komplette Auftragsabwicklung in Deutsch erfolgt und die gesamte Dokumentation und andere Unterlagen in Deutsch übergeben werden. 2) Vorlage einer Eigenerklärung, dass ein telefonischer Support in deutscher Sprache möglich ist. 3) Der AN trägt dafür Sorge, dass die von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Beschäftigten der deutschen Sprache mächtig sind oder durch eine verantwortliche Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, jederzeit in ihrer Muttersprache verständlich angewiesen werden können, auch wenn sie an unterschiedlichen Orten tätig sind. Bitte bestätigen Sie die Einhaltung mit einer Eigenerklärung.
- Einhaltung des deutschen Rechts und des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks: Die Entsorgung muss unter Einhaltung deutschen Rechts und des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks erfolgen, insbesondere: Kreislaufwirtschaftsgesetzt, Abfallverzeichnis-Verordnung, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, DGUV V1, DGUV V3, DVUV V38.
- Gefährdungsbeurteilung:Bitte reichen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für alle in diesem Zusammenhang stattfindenden Arbeiten ein. Die Unterlage(n) ist/sind in deutscher Sprache zu übergeben.
- Ressourcen: Der AN muss in der Lage sein den vorrausichtlich hohen Leistungsumfang (Containerwechsel bis zu 4 Mal pro Woche) abzuarbeiten. Bitte Bestätigen Sie ob Sie dies Leisten können.
Nachweise:Bitte reichen Sie folgende Dokumente ein:
1) Beauftragungsschreiben zum Bedienen von Arbeitsmitteln (z. B. Mobilkran, Hubarbeitsbühne etc.) (DSGVO konform)
2) Als Beispiel für die durchgeführten Prüfungen überprüfungspflichtiger Arbeitsmittel: eine Prüfbescheinigung für ein Anschlagmittel und einen Container.
3) Als Beispiele für Nachweise von Unterweisungen, Schulungen und gegebenenfalls notwendige Qualifikationen und arbeitsmedizinische Untersuchungen der Beschäftigten (DSGVO konform):- Ersthelferbescheinigung,- regelmäßige Unterweisung,
- eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G25,
Die Unterlagen sind in deutscher Sprache zu übergeben. Sollten sich Zertifikate auf nicht in Deutschland gültiges Recht beziehen sind die Gleichwertigkeitsnachweise ebenfalls mit zu übergeben.
- Zertifizierung:Der AN muss ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sein. (EfB Zertifikat nach Kreislaufwirtschaftsgesetz)
Bitte Bestätigen Sie, dass Sie ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind und laden Sie Ihr Zertifikat hoch.
(Sofern Sie Subunternehmen einsetzten sind deren EfB Zertifikate ebenfalls einzureichen.)