Entsorgung von Altpapier (PPK)

Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße

Vergabe der Entsorgung von Altpapier

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-06-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: ZAKB-2022-0002
Kurze Beschreibung: Vergabe der Entsorgung von Altpapier
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bergstraße 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße
Postanschrift: Am Brunnengewännchen 5
Postleitzahl: 68623
Postort: Lampertheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.zakb.de 🌏
E-Mail: d.lemmert@zakb.de 📧
Telefon: +49 6256851140 📞
Fax: +49 62568519740 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-181b3b187ea-54c073d5cac58e71 🌏
URL der Teilnahme: http://www.had.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-05 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 127-361781
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird ein öffentlicher Auftrag vergeben für die Entsorgungsgebiete des Kreises Bergstraße:
- (endgültige) Entsorgung von Altpapier (PPK)
- Übernahme des Altpapiers an der Umschlaganlage des Auftraggebers, die an der folgenden Adresse befindet: Klärwerkstraße 6-8, 68623 Lampertheim; sowie Nachtransport zu und Anlieferung an (einer) Entsorgungsanlage.
Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme an der Umschlaganlage des Auftrag-gebers, der Nachtransport inkl. Anlieferung und (endgültige) Entsorgung des kom-munalen Altpapiers (PPK) als auch des Anteils der lizenzierungspflichtigen Verpa-ckungsabfälle in einer dafür genehmigten und geeigneten Entsorgungsanlage. Der Auftraggeber macht von seinem nach § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeräumten Mitbenutzungsanspruch Gebrauch.
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Beschreibung der Verlängerungen: Option, um ein Jahr zu verlängern
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2024 ausgeübt werden für eine Vertragsver-längerung bis zum 31.12.2025.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
Kreis Bergstraße
Am Brunnengewännchen 5
68623 Lampertheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
• Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mit-tel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staa-tes, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mit-glieder einzeln einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat folgende Eigenerklärungen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erkläre/n hiermit,
- dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, sich die entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung nachweisen zu lassen.
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Der Bieter hat mit dem Angebot folgende weitere Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgenden Nachweis mit seinem Angebot einzureichen:
- Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die gegenständliche Leistung. Falls der notwendige Umfang des Zertifikats zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen. Dem Auftraggeber ist in diesem Fall spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Papierfabriken müssen diesen Nachweis nicht erbringen).
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Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
- Geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Entsorgung Altpapier) wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.zakb.de 🌏
Dokumente URL: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-181b3b187ea-54c073d5cac58e71 🌏
Land: Bergstraße 🏙️
URL der Teilnahme: www.had.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Weil die Vergabeunterlagen (= "VU") für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (="BIn") veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und - sollte dies der Fall sein - diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt - die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
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2. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in den VU noch näher konkreti-siert werden und für die in den Anlagen zu den VU z. T. Formblätter enthalten sind:
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- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen (Anlage A der VU),
- Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B der VU),
- Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften (Anlage C der VU),
- Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern (Anlage D der VU),
- Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern (Anlage E der VU)
- Angaben zur Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. (Anlage F der VU)
- Falls zum Angebotszeitpunkt bekannt: Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförde-rungsziel der Transportfahrzeuge) (Anlage F der VU)
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn gem. (HVTG) (Anlage F der VU)
- Eigenerklärung zum BMWK‐Rundschreiben vom 14.04.2022 (Anlage I der VU)
3. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter im Rahmen der Angebotsprüfung, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, die in Anlage D der VU geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern bzw. Unternehmen die zur Eignungsleihe herangezogen werden, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. erläutern zu lassen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass etwaige Unterauftragnehmerleistungen nur an Unter-nehmen vergeben werden, die über eine vergleichbare Zertifizierung bzw. Qualifikation wie der Auf-tragnehmer verfügen und dieselben bzw. vergleichbare Qualitätsstandards einhalten. Unterauftrag-nehmer des Auftragnehmers sind dessen Erfüllungsgehilfen. Zertifizierung bzw. Qualifikation sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachzuweisen.
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4. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder einschlägige berufliche Erfahrungen können die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch ge-nommen werden, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
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Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Be-treffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftragge-ber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Verga-bevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekannt-machung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht einge-halten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraus-setzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 127-361781 (2022-06-30)