Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße, fach- und sachgerechte Entsorgung der von der Auftraggeberin erzeugten Abfälle durch den Auftragnehmer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Körperteilen und Organen/infektiösen Abfällen
79-22 (200) HAM
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße, fach- und sachgerechte Entsorgung der von der Auftraggeberin erzeugten Abfälle durch den Auftragnehmer.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“BG Klinikum Hamburg gGmbH Bergedorfer Straße 10 21033 Hamburg, BGAOP Ambulantes Operationszentrum Falkenried 88 20251 Hamburg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Umweltverträgliche Entsorgung (Verwertung/Vernichtung von Körperteilen und Organen AVV 18 01 02 und infektiöse Abfälle AVV 18 01 03*” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100%
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Vertragslaufzeit kann um weitere 24 Monate verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingende Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingende Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen de Bewerbers bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
4. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
5. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe der Eignungskriterien
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe der Eignungskriterien
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen müssen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtde-ckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 5 Mio. Betriebsunterbrechung pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags.
“Deckungshöhe Haftpflichtversicherung: mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 5 Mio....”
Deckungshöhe Haftpflichtversicherung: mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 5 Mio. Betriebsunterbrechung pro Versicherungsjahr und Schadensfall
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Referenzen
Mind. 1 Referenz aus den letzten drei Jahren für die Abfallschlüsselnummern AVV 18 01 02 (Körperteile und Organe) und AVV 18 01 03*...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen
Mind. 1 Referenz aus den letzten drei Jahren für die Abfallschlüsselnummern AVV 18 01 02 (Körperteile und Organe) und AVV 18 01 03* (infektiöse Abfälle), in vergleichbarer Größenordnung oder höher, be-zogen auf die Gesamtreferenztonnage, mit den entsprechenden Abfallarten (AVV Nummer), die beim Auftraggeber zu entsorgen sind. Die Tonnage kann sich hierbei entweder aus einer und/oder aus beiden AVV-Nummern zusammensetzen.
2. Nachweise
2.1 Nachweis über Art des Entsorgungsverfahrens und Legalität des Entsorgungsweges, getrennt nach Abfallschlüsselnummern.
2.2 Nachweis, dass der Bieter als auch der Betreiber der Entsorgungsanlage die die Anforderungen an ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV erfüllt, z. B. durch die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG.
3. Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Mind. eine Referenz aus den betroffenen AVV.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Vorlage der Tariftreueerklärung
2. Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 067-177681
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-14
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-14
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Nach Ablauf der hier ausgeschriebenen Vertragslaufzeit.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6R96
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 02289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de📧
Fax: +49 02289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 179-505815 (2022-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 212 760 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 179-505815
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: REMONDIS Medison GmbH
Nationale Registrierungsnummer: REMONDIS Medison GmbH
Postanschrift: Brunnenstr. 138
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 23061061975📞
E-Mail: medison.vertrieb@remondis.de📧
Fax: +49 2306106364 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: https://www.remondis-medison.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 199392.52 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 212 760 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH64WC
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 028-081306 (2023-02-03)