Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung behalten wir uns vor:
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister
oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des
Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu
fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare
Eintragungen in die allgemein zugängliche Präqualifikationsliste
erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt
124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis
auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch
entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für
präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen
oder Nachweise nicht in dem angegebenen
Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der
Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir
uns dies im Ermessen vor.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise
bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung
in die deutsche Sprache beizufügen.