Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 3
Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
2. EfbV-Zertifikat
alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der
Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung. Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb
nach § 56 KrWG für das Behandeln oder Verwerten von gemischten Siedlungsabfällen
(Abfallschlüssel-Nummer 20 03 01).
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer
3. Benennung der Übernahmestelle des Bieters für die Behandlung und Entsorgung von gemischten
Siedlungsabfällen (kann auch zugleich die Entsorgungsanlage sein)
4. Benennung der geplanten Entsorgungsanlage sowie, wenn vorhanden, mindestens eine
Ausweichentsorgungsanlage für die Behandlung und Entsorgung von gemischten
Siedlungsabfällen. Dies gilt auch, wenn der Bieter Nachunternehmer als Entsorger beauftragt.
5. Formblatt zur Genehmigung der Annahmestelle (je nach Alter und Anlagenart nach BImSchG,
AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der hier ausgeschriebenen Abfallart und Menge, im
Rahmen der vom AN gehändelten Gesamtdurchsatzmenge.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
6. Aussagekräftige Auszüge aus den Genehmigungen, einschließlich etwaiger
Änderungsgenehmigungen, der angebotsgemäß zur Entsorgung der Abfälle vorgesehenen
Entsorgungsanlage, die eine nach Art, Menge und Entsorgungszeitraum hinreichende
Genehmigung der Anlage für die nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, insbesondere der
Leistungsbeschreibung, zu erbringenden Entsorgungsleistungen belegen; Vorlage des vollständigen
„Positivkataloges“ (genehmigte Abfallschlüssel).
7. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen
(Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung
stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
8. Erklärung zur elektronischen Datenerfassung