Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
(b) Angabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Folgende Angaben sind zu den Referenzen zu übermitteln: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; entsorgte Menge; Abfallschlüssel und Belastungsklassen
(c) Nachweis durch ein entsprechendes Zertifikat, dass das Unternehmen ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG ist
(d) Angaben der Anlieferadresse für das Zwischenlager sowie der örtlichen Genehmigungsbehörde sowie zu den Entsorgungsverfahren (z. B. Verwertung als Verfüllung oder Deponieersatzbaustoff, durch thermische Verwertung, Recycling o. ä.)
(e) Vorlage der für die Zwischenlagerung relevanten Auszüge aus dem Genehmigungsbescheid. Ist die Gültigkeit eines Bescheids bei Zugang des Angebots bereits abgelaufen, muss der Bieter in geeigneter Weise zur Überzeugung des Auftraggebers darlegen, dass spätestens zu Ausführungsbeginn eine Verlängerung der Genehmigung oder ein gleichwertiger Tatbestand vorliegen wird.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer
(b) Erklärung des Bieters, dass die eingesetzten Nachunternehmen über die erforderliche Fachkunde sowie die wirtschaftliche und finanzielle ebenso wie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen und keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
(c) Angaben zu den Entsorgungswegen und zu den zuständigen Genehmigungsbehörden
(d) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für das privilegierte Verfahren gemäß § 7 der Nachweisverordnung spätestens zu Ausführungsbeginn vorliegen werden.
(e) Erklärung des Bieters, dass er bzw. alle von der Entsorgung gefährlicher Abfälle betroffenen Nachunternehmer bei der ZKS Abfall als Entsorger im Rahmen des eANV registriert ist/sind und über die technische und personelle Ausstattung verfügt/verfügen, um im Rahmen des eANV versendete Dokumente digital zu signieren.
(f) Vorlage der für die Entsorgung relevanten Auszüge aus den Genehmigungs-bescheiden. Ist die Gültigkeit eines Bescheids bei Zugang des Angebots bereits abgelaufen, muss der Bieter in geeigneter Weise zur Überzeugung des Auftraggebers darlegen, dass spätestens zu Ausführungsbeginn eine Verlängerung der Genehmigung oder ein gleichwertiger Tatbestand vorliegen wird.
(g) Vorlage der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG
(h) Angaben zur Kalkulation (Anlage 3 ausfüllen)
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Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) "Zusätzliche Angaben".