Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
a) Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe
Los 1: Mindestens 1 Referenz für eine grundstücksnahe, flächendeckende Behältersammlung von Abfällen
(Restabfall oder Bioabfall oder PPK oder LVP) mit elektronischer Identifikation der Entleerungen in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern,
Los 2: Mindestens 1 Referenz für eine haushaltsnahe Sammlung von Abfällen (Sperrmüll oder Elektroaltgeräte) auf Abruf in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern,
Los 3: Mindestens 1 Referenz für eine grundstücksnahe, flächendeckende Behältersammlung von Abfällen (Restabfall oder Bioabfall oder PPK oder LVP) mit elektronischer Identifikation der Entleerungen in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern
Los 4:
- Mindestens eine Referenz für die Vermarktung von Altpapier (mindestens 3.000 t/a);
b) Eigenerklärung zum Vorliegen des EfB-Zertifikates für folgende Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte:
Los 1: Sammeln und Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) und Abfällen aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (mind. ASN 18 01 01, 18 01 04, 18 02 01, 18 02 03);
Los 2: Sammeln und Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) oder Sperrmüll (ASN 20 03 07)
Los 3:
- Sammeln und Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) oder Papier und Pappe (ASN 15 01 01 / 20 01 01)
- Lagern von Papier und Pappe (ASN 15 01 01 / 20 01 01) für die vorgesehene Übergabestelle*
Los 4:
- Befördern** von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) oder Papier und Pappe (ASN 15 01 01 / 20 01 01)
- Lagern von Papier und Pappe (ASN 15 01 01 / 20 01 01) für die vorgesehene Übernahme-/Übergabestelle* (sofern optional angeboten)
- Lagern und/oder Verwerten und/oder Behandeln von Papier und Pappe (ASN 15 01 01 / 20 01 01) für die vorgesehene Sortieranlage* (sofern vorgesehen).
* Sofern der Standort der vorgesehenen Übernahmestelle/ Sortieranlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung bzw. ein Genehmigungsantrag vor, dem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel für die Erteilung einer Genehmigung anhaften. Vom Bieter ist jedoch
sicherzustellen, dass die geforderte Zertifizierung für den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standort bis spätestens 3 Monate nach dem Leistungsbeginn erteilt ist und vorliegt.
** Sofern das Unternehmen für die Transporte nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür
ersatzweise eine Transportgenehmigung für die genannten Abfallarten vor.
c) Eigenerklärung zum Vorliegen eines BSI-Zertifikates und des dazugehörigen Zertifizierungsreportes für das
Behälteridentifikationssystem (nur für die Lose 1 und 3)
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Benennung der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/-umfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes),
- die EfB-Zertifikate bzw. die Genehmigung/ Genehmigungsanträge, auch von bereits zertifizierten/genehmigten Standorten/Anlagen,
- das BSI-Zertifikat und den dazugehörigen Zertifizierungsreport,
- eine Beschreibung der Ausrüstung der Fahrzeuge hinsichtlich der Anforderungen zur Erfassung/
Dokumentation von Behälterentleerungen und Sonderereignissen über ein Behälteridentifikationssystem,