Entwicklung einer Rahmenanwendung inklusive der Fachdatenbank für den Infrastrukturatlas Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Entwicklung einer Rahmenanwendung inklusive der Fachdatenbank für den Infrastrukturatlas Sachsen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-05-06 Auftragsbekanntmachung
2022-07-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 13-0452/196
Kurze Beschreibung:
Entwicklung einer Rahmenanwendung inklusive der Fachdatenbank für den Infrastrukturatlas Sachsen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smwa.sachsen.de 🌏
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351564-0 📞
Fax: +49 351564-89080 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18092ec9b69-302068bb9392c636 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 091-250828
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vorgesehen ist die Schaffung eines digitalen Infrastrukturatlas. Der Infrastrukturatlas Sachsen (ISA Sachsen) soll u.a. die digitalen Infrastrukturen im Freistaat Sachsen visualisieren.
Mit diesem digitalen Atlas sollen Planungsprozesse beschleunigt, Mitnutzungseffekte gesteigert und die Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen verbessert werden.
Gegenstand der Vergabe ist die Entwicklung einer Rahmenanwendung für den Infrastrukturatlas Sachsen sowie eine Rahmenvereinbarung für bedarfsweise zu erbringende Leistungen.
Die Festpreisvereinbarung umfasst:
- Entwicklung einer Rahmenanwendung inklusive der Fachdatenbank.
Die Rahmenvereinbarung umfasst Leistungen, die nach Bedarf zu erbringen sind. Hierzu zählen:
- Anpassung der entwickelten Festpreisleistungen nach Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers,
- Bearbeitung von Daten zur Herstellung von Geodatendiensten (bspw. aus PDF, Excel, CSV oder anderen Formaten),
- Erstellung von Eingabe-, Analyse-, Darstellungs- und Exportmasken zur Nutzung durch den Auftraggeber (auch lokale Anwendung),
- Durchführung von Präsentationen,
- Durchführung von Workshops.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Festpreisleistung ist innerhalb von drei Monaten (Umsetzungszeitraum) nach Zuschlagserteilung umzusetzen.
Die Laufzeit des Gesamtauftrags (Festpreisleistung und Rahmenvereinbarung) beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Laufzeit beträgt ein Jahr ab Zuschlagserteilung.
Es besteht seitens des Auftraggebers die dreimalige Option, den Vertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern. Diese Option ist vom Auftraggeber spätestens ein Monat vor Laufzeitende schriftlich auszuüben.
Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht seitens des Auftraggebers die dreimalige Option, den Vertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern. Diese Option ist vom Auftraggeber spätestens ein Monat vor Laufzeitende schriftlich auszuüben.
Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft:
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben;
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB;
- Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung;
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- Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
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- Erklärung zum Datenschutz.
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.
Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen.
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Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen.
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Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
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Soweit vorgesehen sind vorzulegen:
- Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers;
- Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen.
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Die Aufträge, die als Referenz herangezogen werden können, müssen folgende Aufgaben beinhaltet haben bzw. beinhalten:
- Web- und Datenbankentwicklung, jeweils mit GIS-Bezug.
Es sind Angaben für den vorgesehenen Projektleiter und dessen Vertreter einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat die Ausbildung, die berufliche Erfahrung, die Mitarbeit an Projekten zu enthalten.
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Die folgenden drei Kriterien müssen jeweils durch mindestens einen der beiden (Projektleiter oder Vertreter) erfüllt werden:
- Hochschulabschluss im MINT-Bereich,
- Tätigkeit als Projektverantwortlicher in einem Projekt der Webentwicklung mit GIS-Bezug oder einem Projekt der Datenbankentwicklung mit GIS-Bezug im Umfang von mindestens 150T€ Bruttoauftragssumme innerhalb der letzten 36 Monate vor dem Termin zur Angebotsabgabe. Maßgeblich ist der Termin zur Angebotsabgabe,
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- Erfahrungen im Projektmanagement als Projektverantwortlicher in drei erfolgreich abgeschlossenen Projekten (Projekte der Webentwicklung oder der Datenbankentwicklung) im Umfang von jeweils mindestens 100T€ Bruttoauftragssumme innerhalb der letzten 60 Monate. Maßgeblich ist der Termin zur Angebotsabgabe.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:10
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.smwa.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18092ec9b69-302068bb9392c636 🌏
Land: Sachsen 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 091-250828 (2022-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 774 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 146-418695
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 091-250828
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Der unter II.1.7) sowie V.2.4) angegebene Wert berücksichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen sowie die Leistungserbringung im Optionszeitraum. Dem Auftragswert der Rahmenvereinbarung liegen die geschätzten Abnahmemengen in der Vertragslaufzeit einschließlich Optionszeitraum zu Grunde.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vorgesehen ist die Schaffung eines digitalen Infrastrukturatlas. Der Infrastrukturatlas Sachsen (ISA Sachsen) soll u.a. die digitalen Infrastrukturen im Freistaat Sachsen visualisieren. Mit diesem digitalen Atlas sollen Planungsprozesse beschleunigt, Mitnutzungseffekte gesteigert und die Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen verbessert werden. Gegenstand der Vergabe ist die Entwicklung einer Rahmenanwendung für den Infrastrukturatlas Sachsen sowie eine Rahmenvereinbarung für bedarfsweise zu erbringende Leistungen. Die Festpreisvereinbarung umfasst: - Entwicklung einer Rahmenanwendung inklusive der Fachdatenbank. Die Rahmenvereinbarung umfasst Leistungen, die nach Bedarf zu erbringen sind. Hierzu zählen: - Anpassung der entwickelten Festpreisleistungen nach Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers, - Bearbeitung von Daten zur Herstellung von Geodatendiensten (bspw. aus PDF, Excel, CSV oder anderen Formaten), - Erstellung von Eingabe-, Analyse-, Darstellungs- und Exportmasken zur Nutzung durch den Auftraggeber (auch lokale Anwendung), - Durchführung von Präsentationen, - Durchführung von Workshops.
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Beschreibung der Optionen:
Es besteht seitens des Auftraggebers die dreimalige Option, den Vertrag um jeweils ein Jahr zu verlängern. Diese Option ist vom Auftraggeber spätestens ein Monat vor Laufzeitende schriftlich auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Preis (Gewichtung): 60,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-21 📅
Name: atene KOM GmbH
Postanschrift: Invalidenstr. 91
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3022183-0 📞
E-Mail: tender@atenekom.eu 📧
Land: Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 774 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der unter II.1.7) sowie V.2.4) angegebene Wert berücksichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen sowie die Leistungserbringung im Optionszeitraum. Dem Auftragswert der Rahmenvereinbarung liegen die geschätzten Abnahmemengen
in der Vertragslaufzeit einschließlich Optionszeitraum zu Grunde.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
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1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 146-418695 (2022-07-27)