Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen –
weitere Ausführungen/Details siehe Anlage Leistungsbeschreibung sowie Bewertungsmatrix
Eignung:
1.1 Eigenerklärungen zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) (nebst Bescheinigungen/Anlagen)
Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. sind die nachfolgend
genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise zu erbringen:
1.2 Angaben zum Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Geben Sie eine Eigenerklärung zur Versicherung oder eine Kopie des Versicherungsscheines
ab, dass Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden mindestens
in Höhe des Angebotswertes abgedeckt sind bzw. bei Zuschlagserteilung vorliegen
wird.
1.3 Verhältnis der Leistungserbringung Bieter und Nachunternehmer, sofern eine Ausführung
von Teilen der Leistung durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) beabsichtigt
ist (siehe Verzeichnis sowie Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer gemäß
Anlagen)
1.4 Vordruck Bietergemeinschaft, sofern ein Angebot im Namen einer Bietergemeinschaft
abgegeben werden soll
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern erbringen zu lassen, müssen
die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Unterauftragnehmer
/ anderen Unternehmer der Vergabestelle vorgelegt werden.
Sofern der Teilnahmeantrag von einer Bewerber(bzw. Bieter)gemeinschaft abgegeben wird,
ist zwingend der Vordruck Bietergemeinschafft von allen Mitgliedern unterzeichnet einzureichen
sowie vorgenannte Unterlagen Ziffern 1.1. bis 1.3 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer
Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vom anderen Unternehmen
überlassenen Kapazitäten in seinem Antrag benennen (siehe Nr. 2 „Leistungsfähigkeit“ im
Vergabevordruck Nr. 4 - Eignung). Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen aus Nr. 2-3 des (Eignungs-)
Vordrucks unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorzulegen. Bei den vorgenannten Kriterien
handelt es sich um Mindestkriterien, die zwingend zu erfüllen sind.