Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu a) Geforderte Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) eine
durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre von 5 dauerhaft beschäftigten
Mitarbeitern, davon je Fachgebiet mindestens ein/e Mitarbeiter:in.
Schlüssel für die Punktevergabe über den Mindeststandard hinaus:
2 Mitarbeiter*innen in einem der Bereiche = 2 Punkte
3 Mitarbeiter*innen in einem der Bereiche = 3 Punkte
4 Mitarbeiter*innen in einem der Bereiche = 4 Punkte
Hinweis: Die Punkte werden pro Bereich gesondert vergeben; es können mithin
maximal 20 Punkte erzielt werden.
zu b) Geforderte Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) den Nachweis
von fünf Referenzen mit folgenden Eigenschaften; bei Bewerbergemeinschaften
bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Mindeststandards
durch Addition erfüllt werden:
-Es muss eine Referenz über das Projektmanagement von Förder- und
Verbundprojekten vorgelegt werden.
-Es muss eine Referenz zur Konzeptionierung einer Dachmarke vorgelegt
werden.
-Es muss eine Referenz zum Veranstaltungsmanagement/Marketing/Öffentlichkeitsarbeit/
Betreuung von regionalen Akteurs-Netzwerken vorgelegt
werden.
-Es muss eine Referenz zur technische und betriebswirtschaftliche Bewertung
von Wertschöpfungsketten von Wasserstoff vorgelegt werden.
-Es muss eine Referenz zu Mobilitätslösungen im Bereich Wasserstoff einschließlich
der Untersuchung von technisch-ökonomischen Fragestellungen
vorgelegt werden.
-Mindestens zwei der Referenzprojekte ist von einem öffentlichen Auftraggeber
beauftragt worden.
-Die Bearbeitungszeiträume der vorgelegten Referenzprojekte müssen
nach dem 01. April 2014 begonnen haben und die Referenzprojekte müssen
spätestens im April 2022 abgeschlossen gewesen sein.
Schlüssel für die Punktevergabe über den Mindeststandard hinaus:
Es findet eine Gesamtbetrachtung der Komplexität der vorgelegten fünf Referenzen
wie folgt und für jede Referenz gesondert statt:
einfach = 0 Punkte
durchschnittlich = 4 Punkte
anspruchsvoll = 5 Punkte
besonders anspruchsvoll = 6 Punkte
Es können bei fünf getrennt zu bewertenden Referenzen daher maximal 30
Punkte insgesamt vergeben werden.
Zu den vorzulegenden Referenzen gilt generell:
Ein einziges Referenzprojekt kann zur Erfüllung der einzelnen, ausdifferenzierten
Eignungsanforderungen mehrfach verwendet werden. Mehrfachnennungen sind
mithin zulässig. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Nachunternehmern
können die Referenzen insgesamt, also durch Addition, nachgewiesen
werden.