Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung (Entwicklung und Betrieb von Cloud-basierten, integrativen Softwareplattform-lösungen) vergleichbar sind, in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungsaufträgen, mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber und Ansprechpartner;
- Auftragswert;
- Headcount;
- Erbringungszeitpunkt (von wann bis wann);
- Projektbeschreibung.
Mit den Referenzen sollen die Bewerber Erfahrung insbesondere in den folgenden Bereichen nachweisen:
- (Full-Stack) Web-Entwicklung;
- UI-/UX-Design für Front-End sowie Back-End mit den state-of-the-art-Technologien zur Entwicklung von webbasierten Anwendungen;
- Entwicklung von Plattform-Lösungen (Portal & Platforms);
- Einbindung von Microservices;
- Entwicklung von Lösungen aus dem Machine Learning bzw. Deep Learning / künstlicher Intelligenz auf der Basis von Big Data;
- Integration von durchgängigen und vollständigen eCommerce-Lösungen;
- Data Modeling / Data Management;
- Integration von Fremdlösungen in Neuentwicklungen.
Der Auftraggeber wird Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, berücksichtigen, soweit dies erforderlich ist, um ausreichend Wettbewerb zu gewährleisten.
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird;
c) Erklärung, über welche Ausstattung, welche Geräte, welche technische Ausrüstung und welche Softwarekomponenten sowie über wieviel freie Server-Kapazität für die Ausführung des Auftrages der Bewerber verfügt;
d) Erklärung, dass das am Projekt beteiligte Personal der Bewerber für regelmäßige Treffen in der Metropolregion Hamburg zur Verfügung steht;
e) Erklärung, ob und für welche Leistungsbereiche der Bewerber Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen.
Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.