Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Projektleiter/hauptverantwortliche Architekt muss mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen in den letzten 5 Jahren der Objektplanung Gebäude für öffentliche Auftraggeber für Bestandsbauten mit Baukosten > 500.000 € netto nachweisen.
-Der hauptverantwortliche Bauüberwacher (OP Geb Lph 8) muss mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen in den letzten 5 Jahren der Objektplanung Gebäude für öffentliche Auftraggeber für Bestandsbauten mit Baukosten > 500.000 € netto nachweisen.
Die FBG prüft zunächst das Vorliegen der vorstehenden Eignungsanforderungen. Dabei findet keine differenzierte Bewertung der Angaben statt, sondern lediglich die Prüfung, inwieweit der Bieter/die Bietergemeinschaft die gestellten Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus haben die Bieter/die Bietergemeinschaft ihre Eignung durch mindestens 2 Referenzen mit nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen:
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Der Bieter (Unternehmen) muss in den letzten 5 Jahren mindestens einmal Leistungen der Objektplanung Gebäude für öffentliche Auftraggeber für Bestandsbauten mit Baukosten > 500.000 € netto erbracht haben.
Die Referenzen werden abhängig vom Erfüllungsgrad bewertet. Positiv bewertet wird eine hohe Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf die Aufgabenstellung, Volumen, Betrachtung Denkmalschutz, Umbauleistungen, nachhaltige Einsatz verwendeter Baumaterialen etc. Dabei erfolgt eine Bewertung zwischen 0,00 Punkten bis zu 5,00 Punkten. Nach Bewertung der vorgelegten Referenzen ermittelt die Vergabestelle eine durchschnittliche einheitliche Bewertung bis zu zwei Stellen hinter dem Komma (Beispiel: 3,50 Punkte). Fehlende Referenzen gehen mit 0,00 Punkten in die durchschnittliche einheitliche Bewertung ein.
Die Bewertung der einzelnen Referenzen erfolgt anhand von qualitativen und quantitativen Kriterien.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis einer 6-stufigen Klassifizierungsskala:
5,00 Punkte: für eine überragende, über die Vorgaben der Auftraggeberin weit hinausgehende vollständige Erfüllung der Kriterien
4,00 Punkte: für eine sehr gute, über die Vorgaben der Auftraggeberin hinausgehende vollständige Erfüllung der Kriterien
3,00 Punkte: für eine gute, insgesamt mindestens durchschnittliche Erfüllung der Vorgaben der Auftraggeberin
2,00 Punkte: für eine befriedigende, in weiten Teilen den Vorgaben der Auftraggeberin entsprechende Erfüllung der Kriterien
1,00 Punkte: für eine noch gerade ausreichende Erfüllung der Vorgaben der Auftraggeberin
0,00 Punkte: für eine völlig unzureichende Erfüllung der Vorgaben der Auftraggeberin oder für den Fall, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft keine oder nur eine Referenz vorlegt.
Die Referenzen sollten bestmöglich die Eignung für die Begleitung des Vorhabens erkennen lassen. Geeignet ist eine Bieterin/eine Bietergemeinschaft, die mindestens eine durchschnittliche Bewertung der zwei Referenzen mit 2,50 Punkten erhält.