Die für diese Ausschreibung zu erbringenden Leistungen bestehen in der Umsetzung/Entwicklung von Softwaresystemen für digitale querschnittliche Verwaltungsleistungen auf Basis des Low-Code-Framework formsflow.ai sowie ggf. des temporären fachtechnischen Betriebs dieser Softwaresysteme im Rahmen eines Probewirkbetriebs (Pilotphase) sowie ggf. Unterstützungsleistungen zum Aufbau und zum Start des laufenden Betriebes des Technologie-Stacks formsflow.ai, inkl. Architekturmanagement zur bedarfsweisen Ergänzung des definierten Technologie-Stacks bzw. Unterstützungsleistungen im Fall der Änderung der Betriebsumgebung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Softwaresystemen innerdienstliche Verwaltung
2022-I-030
Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von Softwarepaketen📦
Kurze Beschreibung:
“Die für diese Ausschreibung zu erbringenden Leistungen bestehen in der Umsetzung/Entwicklung von Softwaresystemen für digitale querschnittliche...”
Kurze Beschreibung
Die für diese Ausschreibung zu erbringenden Leistungen bestehen in der Umsetzung/Entwicklung von Softwaresystemen für digitale querschnittliche Verwaltungsleistungen auf Basis des Low-Code-Framework formsflow.ai sowie ggf. des temporären fachtechnischen Betriebs dieser Softwaresysteme im Rahmen eines Probewirkbetriebs (Pilotphase) sowie ggf. Unterstützungsleistungen zum Aufbau und zum Start des laufenden Betriebes des Technologie-Stacks formsflow.ai, inkl. Architekturmanagement zur bedarfsweisen Ergänzung des definierten Technologie-Stacks bzw. Unterstützungsleistungen im Fall der Änderung der Betriebsumgebung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von Softwarepaketen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von System- und Anwendersoftware📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung: Standardlos
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-19 📅
Datum des Endes: 2023-02-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
2. Unternehmensdarstellung: Für die Unternehmensdarstellung ist eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
2. Unternehmensdarstellung: Für die Unternehmensdarstellung ist eine eigene Darstellung auf bis zu drei DIN-A4 Seiten durch den Bewerber zu ergänzen, aus dem das Unternehmensprofil mit seinen Schwerpunkten erkennbar ist (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort).
3. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 4. Unternehmensreferenzen I
5. Unternehmensreferenzen II
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu Eignungskriterium 4: Mind. 3 Referenzen über
- die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe vergleichbaren...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu Eignungskriterium 4: Mind. 3 Referenzen über
- die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe vergleichbaren Leistungen im Bereich der Umsetzung von Serviceprozessen inkl. Sachbearbeiter-Backend/ Service Portal für Antragsteller
- in den letzten 3 Jahren (d. h. Erbringung der wesentlichen Leistun-gen im Zeitraum zwischen 01. September 2019 und Angebotsabgabe);
- davon muss mind. 1 Referenz ein Honorarvolumen (Eigenanteil) i.H.v. mind. 90.000 EUR (netto) aufweisen
zu Eignungskriterium 5: Mind. 1 Referenz über
- die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe vergleichbaren Leistungen auf Basis der Nutzung des Frameworks formsflow.ai
- in den letzten 3 Jahren (d. h. Erbringung der wesentlichen Leistungen im Zeitraum zwischen 01. September 2019 und Angebotsabgabe);
- Honorarvolumen (Eigenanteil) i.H.v. mind. 90.000 EUR (netto
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-10
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-10
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
“Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499/0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499/163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 177-501615 (2022-09-09)