Abschluss eines Rahmenvertrages über die
- Lieferung von Medikamenten und apothekenüblichen Waren sowie Erbringung von apothekerischen Dienstleistungen (Logistik-, Controlling- und Beratungsleistungen)
- Versorgung nach Apothekenversorgungsvertrag gemäß § 14 Apothekengesetz
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erbringung von Apothekenleistungen
22/190 Kreisklinik Ebersberg gGmbH
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages über die
- Lieferung von Medikamenten und apothekenüblichen Waren sowie Erbringung von apothekerischen Dienstleistungen...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrages über die
- Lieferung von Medikamenten und apothekenüblichen Waren sowie Erbringung von apothekerischen Dienstleistungen (Logistik-, Controlling- und Beratungsleistungen)
- Versorgung nach Apothekenversorgungsvertrag gemäß § 14 Apothekengesetz
1️⃣
Ort der Leistung: Ebersberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ebersberg Pfarrer-Guggetzer-Str. 3 85560 Ebersberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kreisklinik Ebersberg gGmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die
- Lieferung von Medikamenten und apothekenüblichen Waren sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kreisklinik Ebersberg gGmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die
- Lieferung von Medikamenten und apothekenüblichen Waren sowie Erbringung von apothekerischen Dienstleistungen (Logistik-, Controlling- und Beratungsleistungen)
- Versorgung nach Apothekenversorgungsvertrag gemäß § 14 Apothekengesetz
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich um 1 (ein) Jahr, soweit nicht eine Vertragspartei 9 (neun) Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich die Kündigung erklärt.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt).
2. Kopie der Erlaubnis nach §...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt).
2. Kopie der Erlaubnis nach § 1 Abs. 2 Apothekengesetz (ApoG) für den Betrieb einer Krankenhausapotheke (ggfs. nach den Gesetzen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, § 14 Abs. 4 ApoG). Wird die Apotheke von mehreren Apothekern gem. § 8 ApoG betrieben, haben alle betreibenden Apotheker ihre Apothekenbetriebserlaubnis nachzuweisen.
3. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
4. Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unter Verwendung der Formularsammlung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2019-2021) gemäß Formularsammlung.
Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2019-2021) gemäß Formularsammlung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
2. Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, zu Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR.
Nachweis einer arzneimittelgesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung (§ 94 AMG) - oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des europäischen Wirtschaftsraums, wenn der Bieter dort seinen Sitz hat. Mindestdeckungssummen gemäß § 88 AMG.
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckung:
Erklärung, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann und auf Anforderung eine entsprechende Bestätigung der Versicherung vorgelegt wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung zu dem zur Verfügung stehenden Fachpersonal aufgegliedert nach den Funktionen.
Mindestanforderung: 7 Fachkräfte mit der Qualifikation...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung zu dem zur Verfügung stehenden Fachpersonal aufgegliedert nach den Funktionen.
Mindestanforderung: 7 Fachkräfte mit der Qualifikation Apotheker oder pharmazeutisch-technischer Assistent.
Bei Unterschreitung der Mindestvorgabe ist ein nachvollziehbares Konzept einzureichen, wie die geforderte Mindestzahl bis zum Vertragsbeginn sichergestellt werden kann.
2. Eigenerklärung, dass das Personal des Bieters mit auslieferungsrelevanter Tätigkeit und direkten Kontakt zum Krankenhaus (insbesondere Bestellannahme, Apotheker für die Konsultation, Personal in der Auslieferung) über fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügt (Niveau C1 nach der Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
3. Eigenerklärung, dass der Bieter die nach den einschlägigen Vorschriften (Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung) für eine Krankenhausversorgung erforderlichen Voraussetzungen besitzt oder sie bis zum Beginn der Krankenhausversorgung schaffen wird.
4. Nachweis, dass die Apotheke zur Eigenherstellung von Arzneimitteln (insbesondere Rezepturen) im apothekenüblichen Umfang nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG - oder entsprechender Vorschriften eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - berechtigt ist.
5. Eigenerklärung zu Referenzen:
Mindestanforderung: Referenzen werden unter folgenden Voraussetzungen berücksichtigt:
- Es handelt sich um in den Jahren 2018-2022 erbrachte Leistungen für ein Krankenhaus;
- Es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Die Referenzprojekte betreffen vergleichbare Apothekenleistungen für vergleichbare Krankenhäusern
- Die Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Arzneimittelversorgung und damit zusammenhängende Beratung, die Lieferung von gebrauchsfertigen Zytostatika sowie die pharmazeutische Betreuung eines bettenführenden Krankenhauses mit mindestens 300 Betten zum Gegenstand hat.
Für die vorgenannten Erklärungen ist die Formularsammlung zu verwenden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Voraussetzung für die Wirksamkeit des Versorgungsvertrages ist die Genehmigung nach § 14 Abs. 5 ApoG durch die zuständige Apothekenaufsicht. Voraussetzung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Versorgungsvertrages ist die Genehmigung nach § 14 Abs. 5 ApoG durch die zuständige Apothekenaufsicht. Voraussetzung für die Genehmigung des Arzneimittelversorgungsvertrags ist, dass die unverzügliche und bedarfsgerechte akut medizinische Versorgung und eine unverzügliche persönliche und bedarfsgerechte Notfallberatung gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 und 4 ApoG sichergestellt werden kann. Hierzu sind Voraussetzungen zu schaffen, um Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte innerhalb einer Stunde zur Verfügung zu stellen sowie die Notfallberatung innerhalb dieser Zeit bereit zu stellen (vgl. BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 24/11; VGH Bayern, 26.10.2016 - 22 ZB 16.491; Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung, Stand 25.02.2022).
Zum Nachweis, dass die Apotheke diese Pflichten einhalten kann, ist mit dem Angebot ein Ausdruck eines Routenplaners mit der Option "schnellste Route" mit dem Standort der Klinik sowie der Lieferapotheke bzw. der Niederlassung einzureichen, von der die Abfahrt erfolgt. Die Fahrtzeit darf unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Rüstzeit von 10 Minuten nicht mehr als 50 Minuten betragen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 242-596365
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-12
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6RLF
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2022/S 218-626939 (2022-11-08)
Ergänzende Angaben (2022-12-23)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 218-626939
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Nachweis, dass die Apotheke zur Eigenherstellung von Arzneimitteln (insbesondere Rezepturen)
im apothekenüblichen Umfang nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 Nr. 1...”
Text
Nachweis, dass die Apotheke zur Eigenherstellung von Arzneimitteln (insbesondere Rezepturen)
im apothekenüblichen Umfang nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG - oder entsprechender
Vorschriften eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union oder einem anderen
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - berechtigt ist.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text: Eignungskriterium wird gestrichen.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Alter Wert
Text:
“Zum Nachweis, dass die Apotheke diese Pflichten einhalten kann, ist mit dem Angebot ein
Ausdruck eines Routenplaners mit der Option "schnellste Route" mit...”
Text
Zum Nachweis, dass die Apotheke diese Pflichten einhalten kann, ist mit dem Angebot ein
Ausdruck eines Routenplaners mit der Option "schnellste Route" mit dem Standort der Klinik
sowie der Lieferapotheke bzw. der Niederlassung einzureichen, von der die Abfahrt erfolgt.
Die Fahrtzeit darf unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Rüstzeit von 10 Minuten
nicht mehr als 50 Minuten betragen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Zum Nachweis, dass die Apotheke diese Pflichten einhalten kann, ist mit dem Angebot anhand aktueller Routenpläne (Ausdrucke nicht älter als 4 Wochen vor...”
Text
Zum Nachweis, dass die Apotheke diese Pflichten einhalten kann, ist mit dem Angebot anhand aktueller Routenpläne (Ausdrucke nicht älter als 4 Wochen vor Ablauf der Angebotsfrist) nachzuweisen, dass die Fahrtzeit vom Standort der Niederlassung der Apotheke bis zum Krankenhaus
- jeweils einmal zwischen 6 und 10 Uhr sowie zwischen 16 und 19 Uhr nicht länger als 65 Minuten
- einmal zwischen 6 und 22 Uhr nicht länger als 60 Minuten beträgt.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-01-12 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-01-27 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2023-03-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-04-18 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-01-12 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-01-27 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Wird noch angepasst
Neuer Wert
Text: Wird noch angepasst
Quelle: OJS 2022/S 250-731949 (2022-12-23)
Ergänzende Angaben (2023-01-20)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-01-27 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-06-01 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2023-04-18 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-09-01 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-01-27 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-06-01 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 01.06.2023
Ende: 31.05.2026
Beschreibung der Verlängerung:
Wird noch angepasst.” Neuer Wert
Text: 36 Monate mit Verlängerungsoption um 12 Monate
Quelle: OJS 2023/S 018-051022 (2023-01-20)
Ergänzende Angaben (2023-05-15)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-06-01 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-09-01 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2023-09-01 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-12-01 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-06-01 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-09-01 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Die weitere Verlängerung der Angebotsfrist ist aufgrund eines laufenden Nachprüfungsverfahrens erforderlich.”
Quelle: OJS 2023/S 096-300598 (2023-05-15)
Ergänzende Angaben (2023-08-03)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-09-01 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-30 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2023-12-01 📅
Neuer Wert
Datum: 2024-01-31 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-09-01 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-30 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Die weitere Verlängerung der Angebotsfrist ist aufgrund eines laufenden Nachprüfungsverfahrens erforderlich.”
Quelle: OJS 2023/S 151-481051 (2023-08-03)
Ergänzende Angaben (2023-10-16)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-10-30 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-12-15 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2023-12-01 📅
Neuer Wert
Datum: 2024-04-18 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-10-30 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-12-15 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Die erneute Verlängerung der Angebots- und Bindefrist ist aufgrund eines laufenden Nachprüfungsverfahrens erforderlich.”
Quelle: OJS 2023/S 203-638632 (2023-10-16)
Ergänzende Angaben (2023-11-30)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-12-15 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2024-02-05 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2024-04-18 📅
Neuer Wert
Datum: 2024-05-17 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-12-15 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2024-02-05 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Aufgrund eines laufenden Nachprüfungsverfahrens und Verschiebung des Gerichtstermins sowie unter Berücksichtigung des anstehenden Jahreswechsels ist eine...”
Aufgrund eines laufenden Nachprüfungsverfahrens und Verschiebung des Gerichtstermins sowie unter Berücksichtigung des anstehenden Jahreswechsels ist eine erneute Verlängerung der Angebotsfrist erforderlich.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 234-736100 (2023-11-30)
Ergänzende Angaben (2024-01-02)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Alter Wert
Text:
“Voraussetzung für die Wirksamkeit des Versorgungsvertrages ist die Genehmigung nach § 14 Abs. 5 ApoG durch die zuständige Apothekenaufsicht. Voraussetzung...”
Text
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Versorgungsvertrages ist die Genehmigung nach § 14 Abs. 5 ApoG durch die zuständige Apothekenaufsicht. Voraussetzung für die Genehmigung des Arzneimittelversorgungsvertrags ist, dass die unverzügliche und bedarfsgerechte akut medizinische Versorgung und eine unverzügliche persönliche und bedarfsgerechte Notfallberatung gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 und 4 ApoG sichergestellt werden kann. Hierzu sind Voraussetzungen zu schaffen, um Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte innerhalb einer Stunde zur Verfügung zu stellen sowie die Notfallberatung innerhalb dieser Zeit bereit zu stellen (vgl. BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 24/11; VGH Bayern, 26.10.2016 - 22 ZB 16.491; Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung, Stand 25.02.2022).
Zum Nachweis, dass die Apotheke diese Pflichten einhalten kann, ist mit dem Angebot ein Ausdruck eines Routenplaners mit der Option "schnellste Route" mit dem Standort der Klinik sowie der Lieferapotheke bzw. der Niederlassung einzureichen, von der die Abfahrt erfolgt. Die Fahrtzeit darf unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Rüstzeit von 10 Minuten nicht mehr als 50 Minuten betragen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text: siehe VII.2
Andere zusätzliche Informationen
“Voraussetzung für die Wirksamkeit des Versorgungsvertrages ist die Genehmigung nach § 14 Abs. 5 ApoG durch die zuständige Apothekenaufsicht. Voraussetzung...”
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Versorgungsvertrages ist die Genehmigung nach § 14 Abs. 5 ApoG durch die zuständige Apothekenaufsicht. Voraussetzung für die Genehmigung des Arzneimittelversorgungsvertrags ist, dass die unverzügliche und bedarfsgerechte akut medizinische Versorgung und eine unverzügliche persönliche und bedarfsgerechte Notfallberatung gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 und 4 ApoG sichergestellt werden kann (vgl. BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 24/11; VGH Bayern, 26.10.2016 - 22 ZB 16.491; Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung, Stand 25.02.2022).
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Die folgenden Vergabeunterlagen wurden aktualisiert und im Vergabeportal bereitgestellt:
- Verfahrensbeschreibung Stand 19.12.2023
- Wertungsmatrix Stand 19.12.2023
- Versorgungsvertrag 19.12.2023
- Formularsammlung Angebot 19.12.2023
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 004-007119 (2024-01-02)