Beschreibung der Beschaffung
Beabsichtigt ist die Sanierung / der Abriss/ Neubau der Stadthalle.
Beabsichtigt ist zunächst die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Vorplanungsleistungen LP 1+2 HOAI mit Machbarkeitsstudie und Variantenuntersuchung zur Nutzungskonzeption gemäß Aufgabenbeschreibung.
Die Stadthalle Babenhausen soll einer Nutzung als kultureller Kristallisationspunkt zugeführt werden.
Hierzu ist eine Nutzungsstrategie / -konzept zu erstellen.
Die Vorplanung mit Nutzungskonzeption für die zukünftige Nutzung ist hierbei der 1. Planungsschritt.
Die für eine spätere Wirtschaftlichkeitsuntersuchung notwendigen Parameter, sollen in der zu erbringenden Variantenuntersuchung für die zukünftige Nutzung mit Sanierung / Abriss/ Neubau untersucht und aufgezeigt werden.
Die Machbarkeitsstudie soll zwei prinzipielle Ansätze zum Umgang mit dem Bestandsgebäude in zwei Stufen untersuchen:
Variante "Sanierung": Sanierung in bestehender Kubatur;
Variante "Neubau": Abriss und Neubau in geänderter Kubatur (Stichwort: zeitgemäße und nutzungsspezifische Belichtung und Belüftung).
Es handelt sich um eine vertiefte Machbarkeitsstudie für zwei alternative Ansätze, die jeweils über ein baufachliches Gutachten gem. RBBau K1 hinausgehen, jedoch im Umfang nicht eine vollständige Grundlagenermittlung (LPH 1 HOAI) und Vorplanung (LPH 2 HOAI) darstellen.
Die Machbarkeitsstudie soll als Entscheidungshilfe für den Magistrat der Stadt Babenhausen zum weiteren Vorgehen mit der Liegenschaft dienen.
Es ist vorgesehen, den Auftrag an einen Auftragnehmer zu vergeben; die Komplexität der Aufgabe und die in der Aufgabenbeschreibung formulierten Anforderungen bedingen jedoch die Einbindung mehrerer Fachplaner und Gutachter, die als Nachunternehmer gebunden werden sollen.
Grundlagen, Erläuterungen und Aufgabenbeschreibung.
Gebäudedaten:
BGF : ca. 4.900 m²; NGF: ca. 3.700 m²; BRI: ca. 20.000 m³
Über die allgemeinen Regelwerke, Richtlinien, Gesetze, Verordnungen zum Bauen hinaus ist folgendes zu beachten:
- RBBau
- Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen BMF
- Leitfaden Nachhaltiges Bauen / BNB
- Energetische Vorgaben: EffizienzgebäudeBund 55 (EGB 55) und die Hüllanforderungen für Einzelmaßnahmen im Bestand, für Neubaumaßnahmen ist der energetische Standard EGB 40 anzuwenden.
Leistungsinhalt und -umfang
Ziel der Vorplanung ist Folgendes:
Entwicklung von Hochbaukonzepten für:
1. die Sanierung
2. Abriss und Neubau
unter Berücksichtigung der Statik, Hochwasser-/ Erdbebengefährdung, Belichtung, Belüftung, Barrierefreiheit
- Variantenuntersuchungen für mögliche Nutzungen (2 Varianten)
- Brandschutz-, Technische Konzepte (Liegenschaftsenergie- und Abwasserkonzept, IT / Medien)
- Tiefbau- / Parkkonzept
- Optimierung Nutzflächenanteil / Flächeneffizienzwert
- Tabellarische Darstellung sämtlicher Flächen gemäß DIN 277 bezogen auf jeden Gebäudeteil / jedes Geschoss
- Erstellen der Grundlage für eine Kostenschätzung
Bearbeitung in 2 Phasen
Leistungsstufe 1
- Analyse Bestandsunterlagen
- Erkennen von Defiziten
- Erarbeiten von Lösungsansätzen
Mindestleistung der Stufe 1 für die Variantenuntersuchung:
- Funktionales, modernes, nutzerneutrales Konzept für unterschiedliche Nutzer
- Funktionales, modernes, nutzerneutrales Konzept für unterschiedliche Nutzer bei Abriss/ Neubau
- schriftliche/grafische Darstellung der Analyse
- Darstellung der Defizite
- Präsentation der Ergebnisse
- Dokumentation d. vorgenannten Leistungen
- Bewertung von Kosten und Flächen als Ampelbild
Leistungsstufe 2
- Erreichbarkeit der geforderten Bedarfsplanung für die Varianten
- Kosten-/ Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
- Terminplanung für die Umsetzung der Maßnahme
Geforderte Mindestleistungen für die Stufe 2 für jede Variante
- Lageplan als Flächenlayout mit Darstellung der Funktionsbereiche, Straßen/Wege/Plätze, Erschließungssysteme M 1:100
- Darstellung aller Grundrissebenen M 1:200
- Darstellung Bestand/Abbruch/Neubau
- Flächenabbildung nach DIN 277
- Flächenabgleich (Soll-Ist)
- Erläuterungsbericht, gegliedert nach Fachdisziplinen in Anlehnung an Muster 7 RBBau
- Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) in Anlehnung an Muster 6 RBBau
- Rahmenterminplan
- Präsentation der Ergebnisse gegenüber dem Auftraggeber/Entscheidungsgremium
- Zusammenfassung und Empfehlung einer Zielvariante
- Dokumentation der vorgenannten Leistungen
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Vergabe von und die anschließende Beauftragung von Generalplanerleistungen.
Es erfolgt die Durchführung eines EG-weiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach GWB und VgV.
Bei dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der Magistrat der Stadt Babenhausen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom Magistrat der Stadt Babenhausen geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen verzichtet auf eine Nachforderung bei unvollständigen Bewerbungen: Der Magistrat der Stadt Babenhausen kann den Bewerber oder Bieter grundsätzlich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Magistrat der Stadt Babenhausen legt fest, dass der Magistrat der Stadt Babenhausen keine Unterlagen nachfordern wird.
Nur diejenigen Unternehmen, die von dem Magistrat der Stadt Babenhausen nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Der Magistrat der Stadt Babenhausen beschränkt die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen stellt sicher, dass alle Bieter bei den Verhandlungen gleichbehandelt werden. Insbesondere enthält sie sich jeder diskriminierenden Weitergabe von Informationen, durch die bestimmte Bieter gegenüber anderen begünstigt werden könnten.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen unterrichtet alle Bieter, deren Angebote nicht ausgeschieden wurden, in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs über etwaige Änderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere der technischen Anforderungen oder anderer Bestandteile der Vergabeunterlagen, die nicht die Festlegung der Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien betreffen. Im An-schluss an solche Änderungen gewährt der Magistrat der Stadt Babenhausen den Bietern ausreichend Zeit, um ihre Angebote zu ändern und gegebenenfalls überarbeitete Angebote einzureichen. Der Magistrat der Stadt Babenhausen darf vertrauliche Informationen eines an den Verhandlungen teilnehmenden Bieters nicht ohne dessen Zustimmung an die anderen Teilnehmer weitergeben. Eine solche Zustimmung darf nicht allgemein, sondern nur in Bezug auf die beabsichtigte Mitteilung bestimmter Informationen erteilt werden.
Beabsichtigt der Magistrat der Stadt Babenhausen, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest. Der Magistrat der Stadt Babenhausen vergewissert sich, dass die endgültigen Angebote die Mindestanforderungen erfüllen, und entscheidet über den Zuschlag auf der Grundlage der Zuschlagskriterien.